Große Lücke
Jetzt, nach der Prokon-Insolvenz, will die Regierung plötzlich prüfen, ob riskante Kapitalgeschäfte verboten werden können. Man darf gespannt sein, wie sie ein solches Verbot konkret ausgestalten will.
Vor allem, nach welchen Maßstäben „riskant“ definiert wird. Der Kauf von Genussrechten ist laut Experten für Kleinanleger jedenfalls nicht per se gefährlich. Fakt ist darüber hinaus: Der Anlegerschutz ist in den vergangenen Jahren erheblich verbessert worden. Wenn Justizminister Maas jetzt für mehr Transparenz sorgen will, dann sollte er bedenken: Wichtige Informationen müssen Anbieter kurz und verständlich zusammenfassen — und nicht auf 100 Seiten mit Kleingedrucktem. Zudem gilt, dass bei Finanzprodukten oft eine große Lücke zwischen Informieren und Verstehen klafft. Das ist keine Schande, aber das eigentliche Problem. Wie Maas damit umgehen will, lässt er offen.