Kühlmittel: EU verklagt Berlin
Brüssel kritisiert grobe Verstöße bei der Zulassung für Daimler-Neuwagen.
Brüssel. Im Streit um Auto-Kältemittel leitet die EU-Kommission ein Strafverfahren gegen Deutschland ein. Denn deutsche Behörden lassen zu, dass der Autobauer Daimler ein inzwischen weitgehend verbotenes Kältemittel für Auto-Klimaanlagen weiter nutzt. EU-Industriekommissar Antonio Tajani betonte, eine Einigung mit der Bundesregierung sei noch möglich: „Ich stehe bereit für ein Treffen.“ Das Bundesverkehrsministerium verteidigte sich: Die Alternative zum verwendeten Kühlmittel stelle möglicherweise eine Gefahr da.
Die Kommission kritisiert unter anderem, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dem Hersteller Daimler im vergangenen Jahr eine nachträgliche Änderung der Fahrzeugzulassung gestattete. Unter der alten Genehmigung konnte das Kältemittel R134a noch zum Einsatz kommen. Daimler hält die Alternative, das in Europa erlaubte Mittel R1234yf, für feuergefährlich. „Wir halten es nicht für gefährlich“, hielt Tajani dagegen. Experten seiner Behörde hätten eine Analyse des Kraftfahrtbundesamtes überprüft und seien zu diesem Ergebnis gekommen.
An der eigentlichen Zulassungspraxis kritisiert Brüssel zwei Punkte. Erstens habe Daimler vom 1. Januar bis Ende Juni 2013 Mercedes-Modelle mit neuer Typgenehmigung, aber dem damals bereits verbotenen alten Kältemittel auf den Markt gebracht. Dies verstieß gegen die EU-Richtlinie, wonach Autos, die ihre Typgenehmigung nach dem 1. Januar 2011 erhalten hatten, ein weniger klimaschädliches Kältemittel verwenden müssen. Die Behörde eröffnet deshalb ein Verfahren wegen der möglichen Verletzung von EU-Recht.
Falls die EU-Kommission sich in diesem Punkt am Ende durchsetzt, müsste Daimler nach Auskunft der Behörde womöglich 133 000 Wagen zurückrufen. „Wir sehen keine Veranlassung für einen Rückruf“, sagte ein Daimler-Sprecher. Technisch gesehen unterschieden sich die Fahrzeuge mit der erweiterten Typgenehmigung nicht von den zuvor verkauften Autos. dpa