Solarzelle auf dem Dach Grünes Licht für „Mieterstrom“
Berlin (dpa) - Um die Sonnenenergie in Deutschland voranzubringen, hat der Bundestag eine staatliche Förderung für den sogenannten Mieterstrom beschlossen. Ein Vermieter, der auf seinem Hausdach eine Solaranlage hat, erhält künftig einen staatlichen Zuschlag, wenn er den Strom an seine Mieter verkauft.
Nach dem Parlamentsbeschluss vom Donnerstag winkt dem Vermieter pro Kilowattstunde ein Zuschuss von bis zu 3,8 Cent. Der Mieter ist aber nicht dazu verpflichtet, den Strom vom Dach seines Wohnhauses zu beziehen. Überschüssiger Strom, den die Mieter nicht verbrauchen, wird ins Netz eingespeist und entsprechend vergütet.
Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Beckmeyer (SPD) sagte, die Energiewende sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das jetzt verabschiedete Gesetz stärke die Chancen, die Mieter in Deutschland mit einem attraktiven Angebot zu versorgen.
Linke und Grüne stimmten zwar nicht gegen das Vorhaben, enthielten sich aber wegen Kritik an einigen Details. Die energiepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Julia Verlinden, sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Gesetz schöpfe das Potenzial von Solarstrom auf Hausdächern „nicht annähernd aus“. Es sollte statt nur für Wohngebäude auch für Gewerbegebäude gelten und kleine Anlagen von Bürokratie befreien.
Eine Studie des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag der Grünen kommt zu dem Ergebnis, dass mehr Wohnungen von günstigem Strom profitieren könnten als die vom Wirtschaftsministerium angepeilten 3,8 Millionen. Nach viel Kritik hat die Koalition aber nachgebessert: Die Vermieter bekommen nun auch einen Zuschlag, wenn der Strom in einem Haus in der unmittelbaren Nachbarschaft verbraucht wird.