Haftstrafe im Telekom-Skandal
Ehemaliger Mitarbeiter muss wegen Ausspäh-Aktionen dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Bonn. Gerichtliches Ende der Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom: Ein Konzernmitarbeiter muss für dreieinhalb Jahre in Haft. Das Landgericht Bonn sah in seinem Urteil den 60-jährigen Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit als den Initiator und Schuldigen für die illegalen Ausspäh-Aktionen. Klaus T. hatte im Prozess als Hauptangeklagter bereits die alleinige Verantwortung für das Vorgehen übernommen. Und sich vor die von ihm eingespannten Mitarbeiter gestellt.
In das Strafmaß einbezogen wurden drei Fälle von Untreue und Betrug zulasten der Telekom. Nach Feststellung des Gerichts steckte Klaus T. wiederholt in Geldschwierigkeiten. In verschiedenen Fällen habe er Geld von der Telekom erhalten und es auf eigene Konten geleitet. Mit dem Strafmaß verliert der Verurteilte, der 40 Jahre für die Telekom arbeitete, seine Beamtenansprüche.
Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum, der mit der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin Betroffene vertritt, sagte am Dienstag, es sei enttäuschend, dass die größte Spitzelaffäre in Deutschland mit einem einzigen Angeklagten zu Ende gehe: "Er hat nicht auf eigene Faust gehandelt." Es bleibe festzustellen, dass es ihm die Telekom "leicht gemacht" habe.
Insgesamt folgte das Gericht mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine Geldstrafe plädiert. Klaus T. wurden konkret sieben Ausspähfälle über Telefondaten vorgehalten. Betroffen von den Aktionen, bei denen auch automatisch Telefonate überwacht wurden, waren 2005 und 2006 insgesamt mehr als 40 Personen. Es sollte herausgefunden werden, wie Konzerninterna an die Presse gelangten.
Der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff sagte, ein Begriff wie "Affäre" sei dem Ausspionieren nicht angemessen, denn es habe sich "um massivste Straftaten" gehandelt. Dabei sei "reine Selbstjustiz" erfolgt.
Die Ermittlungsverfahren gegen Ex-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke sowie gegen Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel waren schon vor dem Prozess eingestellt worden. In ihrem Fall erhärtete sich der Tatverdacht nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht. Beide hatten abgestritten, das illegale Vorgehen veranlasst oder von diesem gewusst zu haben.