Im Schickedanz-Prozess könnte im September ein Urteil fallen

Köln (dpa) - Im milliardenschweren Schadenersatz-Prozess von Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz könnte im September eine Entscheidung fallen.

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Nach längerer Pause und mehrfacher Termin-Verschiebung setzte das Kölner Landgericht am Montag die mündliche Verhandlung fort und bestimmte den 27. September als Verkündigungstermin. An dem Tag könnte das Urteil in dem Zivilprozess fallen, der schon seit dreieinhalb Jahren läuft. Es sei allerdings in dem komplexen Verfahren auch denkbar, dass die Kammer dann lediglich weitere Informationen von den Parteien anfordert oder erneut in die mündliche Verhandlung einsteigt, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Schickedanz fordert insgesamt 1,9 Milliarden Euro, vor allem von ihrem früheren Vermögensberater Josef Esch und der einstigen Führung ihrer damaligen Hausbank Sal. Oppenheim. Die Ex-Milliardärin hatte hohe Summen in den Arcandor-Konzern - vorher KarstadtQuelle - gesteckt, der 2009 Pleite ging. Laut Klägerin wurde ihr Vermögen gegen ihren Willen riskant angelegt und verschleudert. Die Beklagten weisen die Vorwürfe zurück und fordern die Abweisung der Klage.

Das Gericht gab den Streitparteien am Montag zudem bis Anfang August Zeit, sich um eine außergerichtliche Einigung zu bemühen. Dann müssen sie der Kammer mitteilen, ob ihnen ein Vergleich gelungen ist, ob sie dafür noch mehr Zeit brauchen, oder ob eine solche Lösung nicht in Frage kommt, wie der Gerichtssprecher schilderte. Diese außergerichtlichen Gespräche laufen bereits.

Ein Sprecher der Esch-Gruppe sagte aber der Deutschen Presse-Agentur vor der Kölner Verhandlung, von einer außergerichtlichen Lösung gehe er nach derzeitigem Stand eher nicht aus. Die Treffen seien bisher ohne Ergebnis geblieben. Die Esch-Seite sei vorübergehend bereit gewesen sei, der Klägerin „Brücken zu bauen“. Schickedanz habe aber auf ihren ursprünglichen Forderungen bestanden.

Der Vorsitzende Richter hatte zu Prozessbeginn Ende 2012 durchblicken lassen, dass er die Argumentation der Klägerin nicht für sehr überzeugend hält. Im Herbst 2015 hieß es dann, in einem Aspekt habe Schickedanz nach vorläufigem Stand Aussicht auf einen Teilerfolg. Bei dem Verfahren halte es sich um einen der größten Schadenersatz-Prozesse der deutschen Justizgeschichte.