Auf Grundlage eines Gutachtens des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) habe das Bundeskabinett festgestellt, dass die Unternehmen den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität „voll erreicht“ hätten. Damit könne auch 2016 der sogenannte Spitzenausgleich gewährt werden.
Mit der Regelung werden Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und einen Beitrag zu mehr Energieeffizienz leisten, von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer entlastet. Es ist eine der größeren Steuervergünstigungen. Für 2016 sind dafür Mindereinnahmen des Bundes von rund zwei Milliarden Euro eingeplant.