Institut: Millionen Beschäftigte könnten von Mindestlohn profitieren
Düsseldorf (dpa) - Bis zu 6,6 Millionen Beschäftigte könnten nach einer Studie der Universität Duisburg-Essen von der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro profitieren.
Das wäre fast jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland. Das Hochschulinstitut Arbeit und Qualifikation (IAQ) berichtete am Mittwoch in seinem aktuellen Niedriglohn-Report, so viele Beschäftigte hätten im Jahr 2012 für Stundenlöhne unterhalb des geplanten, gesetzlichen Mindestlohns gearbeitet.
Wie viele Menschen tatsächlich Anspruch auf den Mindestlohn haben, hänge aber von der konkreten Ausgestaltung der Regeln ab.
Das Institut stützt sich auf Zahlen des sozioökonomischen Panels, für das jedes Jahr in Deutschland über 20 000 Personen aus rund 11 000 Haushalten befragt werden.
Dabei bezogen die Forscher in ihre Berechnungen auch Nebentätigkeiten von Schülern, Studierenden und Rentenbeziehenden ein. Andere Studien kamen zuletzt mit Blick auf das Jahr 2012 auf rund 5,2 Millionen Arbeitnehmer, die weniger als den Mindestlohn verdienten.
Mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro bleibt Deutschland einer aktuellen Auswertung zufolge unter dem Niveau vieler westeuropäischer Nachbarländer. In Luxemburg (11,10 Euro), Frankreich (9,53 Euro), den Niederlanden (9,11 Euro), Belgien (9,10 Euro) und Irland (8,65 Euro) liege der Mindestlohn über dem angestrebten deutschen Niveau, teilte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung mit.
In Großbritannien sei die Lohnuntergrenze mit umgerechnet 7,43 Euro zwar wechselkursbedingt geringer. Kaufkraftbereinigt liege der geplante deutsche Mindestlohn aber auch unter dem britischen Niveau.
Deutlich niedriger als in Deutschland liegen die Lohnuntergrenzen in den südeuropäischen EU-Staaten, sowie in Mittel- und Osteuropa. So beträgt der Mindestlohn demzufolge in Bulgarien 1,04 Euro, in Polen liegt er bei 2,31 Euro, in Portugal bei 2,92 Euro und in Spanien bei 3,91 Euro. Insgesamt gibt es bislang in 21 von 28 EU-Staaten einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.