K+S lehnt geplante Übernahme durch Konkurrenten Potash ab

Kassel (dpa) - Der kanadische Düngemittelhersteller Potash ist mit seinem Übernahme-Vorstoß beim Kali- und Salz-Produzenten K+S abgeblitzt.

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„Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung der Gesamtumstände“ hätten Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, den Vorschlag abzulehnen, teilte der Kasseler Dax-Konzern am Donnerstag mit. K+S und Potash gehören zu den größten Kaliherstellern der Welt. K+S ist zudem der weltweit größte Salzhersteller, Potash in dem Bereich bislang nicht vertreten.

Potash hatte laut K+S 41 Euro je Aktie geboten. Dies zeige „nicht den fundamentalen Wert von K+S und ist nicht im Interesse des Unternehmens“, sagte K+S-Chef Norbert Steiner. Einen angemessenen Preis wollte Finanzvorstand Burkhard Lohr allerdings nicht beziffern.

K+S baut in Kanada selbst eines neues Kaliwerk für 4,1 Milliarden kanadische Dollar (rund 3,0 Milliarden Euro) auf, wie Steiner erklärte. Das K+S-Projekt Legacy soll Ende 2016 in Betrieb gehen. Potash wolle K+S übernehmen und damit Kontrolle über Legacy erhalten, so Steiner. Das Projekt liege im Zeit- und Kostenplan, sagte Lohr. Vor allem wegen Legacy rechnet K+S damit, bis 2020 den operativen Konzerngewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf 1,6 Milliarden Euro fast zu verdoppeln (2014: 895 Millionen Euro).

Zudem scheine Potash kein nachhaltiges Interesse zu haben, die „verknüpften Düngemittel- und Salzaktivitäten in der jetzigen Form fortzuführen“, erklärte der K+S-Chef. Auch habe Potash trotz Nachfrage „keine verbindlichen Zusagen zum Schutz der Interessen der weltweit mehr als 14 000 Beschäftigten von K+S gemacht“.

Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie (IG BCE) begrüßte die Ablehnung durch K+S. „Auf Basis der vorliegenden Informationen können wir die Potash-Offerte nicht positiv bewerten. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Zukunftsperspektiven der deutschen Standorte“, sagte der IG BCE-Vorsitzende Michael Vassiliadi.

Die Kanadier hatten bereits 1996 Interesse an K+S gezeigt, scheiterten aber am Kartellrecht.