Er bestätigte damit einen Bericht der „Lebensmittel Zeitung“. Laut Kartellamt hatten die beiden Handelskonzerne bereits vor der Anmeldung des Zusammenschlusses konkrete Maßnahmen zur gemeinsamen Warenbeschaffung, zu Veränderungen bei Teilen des Filialnetzes, Lagern und Fleischwerken sowie damit zusammenhängende personelle Maßnahmen vereinbart. Sie dürfen nun bis zum Abschluss des Fusionskontrollverfahrens nicht umgesetzt werden.
„Die einstweilige Anordnung ist eine Vorsichtsmaßnahme, mit der wir sicherstellen möchten, dass der Status quo zunächst erhalten bleibt“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Lieferanten, Wettbewerber und Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass Edeka und Tengelmann nicht schon vor einer Entscheidung der Behörde Fakten schaffen. Edeka und Tengelmann wollten sich wegen des laufenden Verfahrens nicht zu den Vorgängen äußern.