Gemeinsame Erklärung Keine Lösung im deutsch-dänischen Dosenbier-Dilemma in Sicht

Berlin (dpa) - Pfandfreies Dosenbier an der deutsch-dänischen Grenze ist seit Jahren ein Streitthema zwischen Berlin, Kopenhagen und Kiel - und bisher ist keine Lösung in Sicht.

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Eine gemeinsame Erklärung der deutschen, dänischen und schleswig-holsteinischen Umweltminister werde nicht umgesetzt, da Dänemark die Voraussetzungen dafür nicht schaffe, schreibt die Bundesregierung auf eine Linke-Anfrage. Man stehe dazu „in regelmäßigem Kontakt mit der dänischen Seite“. Auf die Antwort wies die Bundestagsverwaltung am Freitag hin.

Hintergrund sind sogenannte Bordershops in der Nähe der dänischen Grenze, vor allem in Schleswig-Holstein, in geringerem Ausmaß auch in Mecklenburg-Vorpommern. Dort können Menschen mit dänischem Wohnsitz unter anderem dänisches Dosenbier pfandfrei einkaufen, wenn sie unterschreiben, dass sie es nur in Dänemark trinken. Dänen machen von dieser Möglichkeit gern gebrauch, weil Deutschland viel weniger Steuern auf Alkohol erhebt als Dänemark. Außerdem entgehen sie auf diese Weise sowohl der dänischen als auch der deutschen Pfandpflicht.

Nach Auffassung der schleswig-holsteinischen Behörden darf das deutsche Pfand entfallen, da die Dosen als Abfall ja nicht in Deutschland anfallen. In Dänemark allerdings trügen die Dosen, so schreibt die Bundesregierung, „erheblich“ zur Vermüllung bei, sie würden außerdem „nur zu einem relativ geringen Teil“ einem hochwertigen Recycling zugeführt. Berlin ist deswegen der Ansicht, dass es ein Pfand geben müsste.

2015 beschlossen die Umweltminister aus Kiel, Kopenhagen und Berlin einen Kompromiss: Dänemark solle Rückgabestationen einrichten, an denen Dänen auch die in Bordershops in Deutschland gekauften Dosen abgeben können und Pfand zurück bekommen. Auf die Dosen soll dafür auch beim Kauf das dänische Dosenpfand von einer Krone - umgerechnet 13 Cent - erhoben werden. Das deutsche Dosenpfand beträgt 25 Cent.

Wie die Bundesregierung schreibt, begründet Dänemark die Nicht-Umsetzung des Abkommens „unter anderem“ mit einer noch nicht beschiedenen Beschwerde des dänischen Handelsverbands bei der EU-Kommission. Der Verband sehe in der Nichterhebung des deutschen Pfands eine „rechtswidrige Beihilfe an deutsche Grenzhändler“.