Kirch-Klage abgewiesen: Etappensieg für Deutsche Bank

Frankfurt/Main/München (dpa) - Im Dauerstreit mit den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch hat die Deutsche Bank einen Etappensieg errungen.

Das Landgericht Frankfurt wies am Dienstag Anfechtungsklagen der Kirch-Seite gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. April dieses Jahres zurück.

Es seien keine Satzungsverletzungen oder formelle Mängel festzustellen gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter (Az.: 3-05 O 151/13). Bei der Versammlung war unter anderem der Aufsichtsratsvorsitzende Paul Achleitner bestätigt worden.

Ein Sprecher der Deutschen Bank zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden, lehnte aber einen weiteren Kommentar ab. Auch gegen die Beschlüsse der folgenden ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2013 wird geklagt. Das Gericht will darüber am 17. Dezember verhandeln.

Die Kirch-Seite hatte eine Verletzung der Informationsrechte von Aktionären sowie Formfehler gerügt. Seit Jahren überzieht die Kirch-Seite die Deutsche Bank mit Klagen.

Deren damaliger Chef Rolf Breuer hatte Anfang 2002 in einem TV-Interview Kirchs Kreditwürdigkeit angezweifelt. Seither wird um eine Mitverantwortung Breuers und der Bank für die Pleite des Medienimperiums und Schadenersatz in Milliardenhöhe gestritten.

Das drohende Aus für Kirch soll nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstag) schon vor dem Breuer-Interview ein Thema gewesen sein.

In beschlagnahmten Dokumenten im Ermittlungsverfahren gegen ehemalige und amtierende Vorstände der Deutschen Bank sei das Protokoll einer Aufsichtsratssitzung der Axel Springer AG vom 14. Januar 2002 aufgetaucht - also noch vor dem Fernsehinterview Breuers.

In der Sitzung sei darüber gesprochen worden, dass davon auszugehen sei, dass die Kreditgeber Kirch kein weiteres Geld mehr zur Verfügung stellen würden. Springer wollte sich zu den Inhalten der Sitzung nicht äußern.

Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hatte die Deutsche Bank grundsätzlich bereits zu Schadensersatz verurteilt. Die genaue Höhe wird derzeit ermittelt, am 9. Dezember werden dafür sogar noch einmal Zeugen vernommen. Ob das Protokoll bei dem Termin eine Rolle spielt, ist unklar.

Das OLG wies am Dienstag aber nochmals darauf hin, dass für das Verfahren nicht ausschlaggebend gewesen sei, wann welche Beteiligten von der bevorstehenden Pleite des Kirch-Konzern gewusst haben. Im schlimmsten Fall drohen der Bank Milliardenzahlungen. Der Konzern wehrt sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Schuldspruch.