Kläger werfen BP bei Ölkatastrophe vorsätzliche Täuschung vor
Washington (dpa) - Im Prozess gegen den britischen Ölriesen BP wegen der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko 2010 werfen die Kläger dem Konzern vorsätzliche Täuschung vor.
Bei der Verhandlung steht die Frage im Mittelpunkt, wie viel Öl tatsächlich damals nach der Explosion der von BP geleasten Plattform „Deepwater Horizon“ ins Meer sprudelte. Am Montag begann in New Orleans (US-Staat Louisiana) die zweite Phase des Verfahrens.
„BP hat absichtlich, mit dem Vorsatz der Täuschung, falsche Angaben über seine Kenntnis des Ölflusses gemacht“, heißt es der Nachrichtenagentur Bloomberg zufolge in einem Gerichtspapier der Klägerseite. Als Folge sei das Leck erst Wochen später versiegelt worden als dies ursprünglich möglich gewesen sei.
BP spricht Bloomberg zufolge von etwa 390 Millionen Litern ausgelaufenen Öls, die US-Regierung von 668 Millionen - das sind 71 Prozent mehr. Die ausgetretene Ölmenge könnte die Höhe drohender Buß-und Strafgelder für den Konzern erheblich beeinflussen. Außerdem soll untersucht werden, ob BP alles Mögliche und Nötige getan hat, um den Ölfluss einzudämmen.
Die erste Phase des Prozesses hatte im Februar begonnen. Darin wurde im Kern untersucht, ob und in welchem Ausmaß sich BP und mehrere mitangeklagte Firmen fahrlässig verhalten haben. Die Mitangeklagten in diesem ersten Abschnitt waren das Schweizer Unternehmen Transocean als Besitzer der Plattform und der US-Erdöldienstleister Halliburton, der unter anderem für das Mischen des Zements für die Schließung des Bohrloches zuständig war. In der zweiten Phase geht es jetzt ausschließlich um BP. Transocean und Halliburton haben sich in diesem Abschnitt auf die Seite der Kläger geschlagen.
Bei der Explosion der „Deepwater Horizon“ waren im März 2010 elf Arbeiter getötet worden. Es dauerte 87 Tage, bis der Ölfluss gestoppt wurde. Weite Küstenabschnitte von Florida bis Texas wurden verschmutzt.