Klage gegen VW-Gesetz
Deutschland droht ein millionenschweres Bußgeld.
Brüssel/Hannover. Im Streit um das VW-Gesetz verklagt die EU-Kommission Deutschland auf ein millionenschweres Bußgeld. In dem seit zehn Jahren schwelenden Streit zieht die EU-Behörde zum zweiten Mal vor den Europäischen Gerichtshof und fordert eine Änderung der historischen Regelung bei Volkswagen.
Die „ungerechtfertigte Sonderstellung“ des Landes Niedersachsen bei dem Autobauer verstoße gegen EU-Recht und müsse abgeschafft werden, teilte die EU-Kommission mit.
Ändert die Bundesregierung das Gesetz nicht, verlangt die Kommission vor Gericht eine Strafe von mindestens 46,5 Millionen Euro. Diesen Betrag müsste die Bundesrepublik und nicht VW selbst zahlen.
Die EU-Kommission erwartet, dass die Bundesregierung den Passus im Gesetz abschafft, der Niedersachsen mit einem Anteil von 20 Prozent eine Sperrminorität bei dem Wolfsburger Autobauer sichert. Allgemein üblich im Aktienrecht sind dafür 25 Prozent.
Politiker und Gewerkschaften fürchten um den Schutzwall für den Autobauer und die Mitbestimmung. Schon im Vorfeld hatte es daher massiv Kritik aus Deutschland an der neuen EU-Klage gehagelt. Zugleich zeigten sich Landesregierung und Betriebsrat aber überzeugt, dass das VW-Gesetz einer erneuten Überprüfung beim Europäischen Gerichtshof standhalten wird.
Die Entscheidung der EU-Kommission sei nicht nachvollziehbar — schon gar nicht zum jetzigen Zeitpunkt, erklärte Ministerpräsident David McAllister.
Das VW-Gesetz bevorzuge staatliche Aktionäre gegenüber privaten Investoren, begründete dagegen die Sprecherin von Barnier die Klage. „Da VW ein Privatunternehmen ist, ist dies nicht angemessen.“