Knopf im Ohr darf jeder
Die Firma Steiff wollte die Position des Markenzeichens europaweit schützen lassen. Das EU-Gericht entschied dagegen.
Luxemburg. Generationen von Kindern sind mit Teddy-Bären von Steiff groß geworden. Deren Markenzeichen ist seit mehr als hundert Jahren der „Knopf im Ohr“ — der immer wieder Anlass für juristischen Streit gibt. Steiff klemmt seit dem 1. November 1904 seinen Plüschtieren einen Metallknopf ins Ohr und hat sich den Begriff gleich im ersten Jahr als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen. Denn Konkurrenten haben schon immer versucht, das Markenzeichen nachzuahmen.
Margarete Steiffs Neffe Franz kam auf die Idee, sich mit dem Metallknopf von der Konkurrenz abzugrenzen. Erst war der Knopf mit einem Elefanten versehen, der später dem Schriftzug „Steiff“ wich. Bis heute tragen alle Tiere diesen Knopf. Hat ein Plüschtier keine Ohren, kommt der Knopf einfach an eine andere Stelle — bei einem Fisch etwa an die Flosse.
Auch Sammler achten auf dieses Kennzeichen. Eine Sammlung historischer Teddys kam 2010 im Londoner Auktionshaus Christie‘s für 1,23 Millionen Euro unter den Hammer.
Auch wenn der „Knopf im Ohr“ als Marke geschützt ist — sein Platz mitten im linken Ohr ist es nicht. Darüber hat das EU-Gericht in Luxemburg nun geurteilt. Die Richter bestätigten eine Entscheidung des Europäischen Markenamtes, das Steiff den Markenschutz verweigert hatte. „Etiketten, Verzierungen, Schlaufen, Schleifen, Ringe oder Stickereien an einem oder beiden Ohren“ seien typisch für Stofftiere insgesamt. Somit erkenne das „allgemeine Publikum“ nicht am „Knopf im Ohr“, dass ein Teddy von Steiff stamme, argumentierte das Gericht.
Das Unternehmen aus dem baden-württembergischen Giengen an der Brenz kann die Schlappe vor Gericht nach Expertenansicht gelassen nehmen. „Der Schutz der Positionsmarke wäre das I-Tüpfelchen gewesen, aber Steiff hat rundherum schon einen Schutzwall aufgebaut“, sagt Carsten Albrecht, Markenrechtler bei der Kanzlei FPS in Hamburg. Denn das Traditionshaus ist im Kampf gegen Nachahmer schon lange aktiv. „Das Markenportfolio von Steiff umfasst weltweit mehrere hundert Markeneintragungen“, schreibt Steiff. Dazu zählten etwa die geschützten Begriffe „Steiff“, „Knopf im Ohr“ und das „Fähnchen“ mit dem Teddykopf.
Auch wenn der EU-weite Schutz für die Position für den Knopf auf dem Produkt untersagt bleibt, ist er in Deutschland gesichert. Die Firma lässt offen, ob sie erneut in der nächsthöheren Instanz klagt.