Koalition bittet Banken zur Kasse

Eine Zwangsabgabe soll für künftige Krisenfälle vorsorgen.

Berlin. Kampfansage an Zocker: Mit einer Zwangsabgabe zur Abwehr künftiger Krisen will die Bundesregierung die deutschen Geldinstitute künftig in die Pflicht nehmen. Auch sollen Großbanken in Schieflage "geordnet" saniert oder abgewickelt werden können. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Deutsche Banken sollen künftig jährlich zum 30. September einen Teil ihrer Gewinne als Abgabe in einen Fonds einzahlen. Die Höhe richtet sich nach Größe, Geschäftsfeldern und Vernetzung der betroffenen Bank. Der von einer Bank erwirtschaftete Gewinn spielt an sich keine Rolle bei der Berechnung.

Allerdings soll der Beitrag bei 15 Prozent des Gewinns gedeckelt werden. Einzahlen müssen auch Banken, die keine Gewinne machen: Der Mindestbeitrag beläuft sich in diesem Fall auf fünf Prozent der eigentlich zu zahlenden Bankenabgabe. Investmentbanken mit hohem Risiko sollen den Angaben zufolge stärker belastet werden als etwa Sparkassen mit konservativem Geschäft. Hedgefonds und Versicherungen sind nicht in das neue System eingebunden. Die Bankenabgabe müssen auch nur Banken mit Hauptsitz in Deutschland zahlen. Hierzulande ansässige Auslandsbanken sind nicht betroffen.

Ziel ist es, riskante Geschäfte von Banken einzudämmen und für künftige Krisen an den Finanzmärkten Vorsorge zu treffen. Der Steuerzahler soll nicht mehr - wie bei der jüngsten Finanzkrise - bei Sanierungsfällen einspringen; derzeit ist der deutsche Staat bei der Commerzbank und bei der Hypo Real Estate engagiert.

Gemessen an den Gewinnen im Vorkrisenjahr 2006 wären es nach der geplanten Berechnung 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Der Großteil wäre mit 690 Millionen Euro auf die Privatbanken entfallen. Landesbanken hätten 319Millionen beigesteuert, Sparkassen 60 Millionen und Genossenschaftsbanken 27Millionen Euro. Die restlichen Institute - etwa Bausparkassen, Bürgschaftsbanken oder die DZ Bank - hätten 268 Millionen Euro gezahlt.

Bei einem außerordentlichen Mittelbedarf sollen Sonderbeiträge erhoben werden. Reichen die nicht, kann der Bund dem Restrukturierungsfonds Kredite von bis zu 20 Milliarden Euro gewähren, die die Banken abzahlen müssten. Dazu würde ein Teil der Kreditermächtigungen des Bankenrettungsfonds Soffin umgewidmet. Der Krisenfonds soll auch Garantieermächtigungen von maximal 100 Milliarden Euro erhalten - ebenfalls ungenutzte Beträge des Soffin. Die Kreditinstitute können die Bankenabgabe nicht steuerlich absetzen.

Teil des Gesetzes ist auch, dass der Staat wichtige Teile einer Bank abspalten kann - auch gegen den Willen eines Instituts. Im Kern geht es darum, ungeordnete Bankeninsolvenzen zu vermeiden und den Staat nicht mehr erpressbar zu machen, wichtige Institute mit Steuergeld zu retten. Angeschlagene Banken mit besonderer Bedeutung ("systemrelevante Banken") sollen früh saniert werden. Das Kapital soll aus dem Krisenfonds der Bankenabgabe kommen.

Morgen bringt das Kabinett das Restrukturierungsgesetz auf den Weg. Noch bis Jahresende sollen die Pläne dann im beschleunigten Verfahren verabschiedet werden.