Kommission: EU für Abwicklung der WestLB

Europas Wettbewerbshüter wollen vorgeschlagenen Rettungsplan nicht absegnen.

Brüssel. Im Fall WestLB fallen die Tabus: Europas Wettbewerbshüter bringen in einem Brief an die Bundesregierung erstmals die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung der in Not geratenen Landesbank ins Gespräch.

In dem Schreiben erläutert die EU-Kommission ausführlich, warum sie immer noch nicht bereit ist, den von den Deutschen vorgeschlagenen Rettungsplan abzusegnen - obwohl die WestLB für die Aufspaltung der Bank in ein Kerninstitut und eine Entsorgungsanstalt für bilanziellen Giftmüll (Bad Bank) auf die Genehmigung aus Brüssel angewiesen ist.

Die EU-Behörde macht sehr deutlich, dass sie noch einige wettbewerbsrechtliche Vorbehalte gegenüber den Hilfen für die Bank hat. Vor allem hegt sie die Vermutung, dass die staatlichen Finanzspritzen den Wettbewerb nach den bisherigen Plänen mehr beeinträchtigen, als es die EU-Regeln erlauben.

In diesem Zusammenhang fällt ein Satz, der pikant ist - und dessen zentrale Passage wohl deswegen vor der routinemäßigen Veröffentlichung des Briefs geschwärzt wurde, um die Öffentlichkeit nicht aufzuschrecken: Angesichts des Umfangs der Beihilfen und der Notwendigkeit, dass diese Finanzhilfen mit EU-Recht vereinbar sind, "kann die EU-Kommission zu diesem Zeitpunkt nicht ausschließen, dass die einzige Alternative eine (...) der West LB wäre".

Nach Informationen dieser Zeitung ist im Originalschreiben statt der leeren Klammer von einer geordneten Abwicklung die Rede. Auch an anderen Stellen gehen die EU-Wettbewerbshüter nicht gerade zimperlich mit der WestLB um, die vor allem durch den Handel mit Schuldtiteln in Schieflage geriet, die sich später als giftige Wertpapiere entpuppten.

Die EU-Aufseher erinnern daran, dass die Bank, deren Zustand als "angeschlagen" beschrieben wird, nur durch die wiederholten Staatshilfen einen Kollaps vermeiden konnte und nun erst später als bislang gedacht wieder in die Gewinnzone zurückkehren wird - frühestens 2014.