Kündigung von Lebensversicherung bleibt teuer

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die Kündigung einer Lebensversicherung bleibt in vielen Fällen ein Verlustgeschäft. Bei Verträgen, die bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, müssen Versicherer wie bisher nur mindestens die Hälfte des Deckungskapitals auszahlen.

Das folgt aus einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH). Trotz der niedrigen Zinsen wird für Neuverträge der Garantiezins voraussichtlich auch Anfang nächsten Jahres bei 1,75 Prozent liegen. Diese Einschätzung gab die Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Elke König.

Vor Gericht hatten Kunden unter Berufung auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2008 auch für ältere Verträge höhere Rückzahlungen gefordert. Sie strebten eine Regelung an, die dem seit 2008 gültigen Gesetz entspricht. Demnach werden die Abschlusskosten bei der Berechnung des Rückkaufswerts auf die ersten fünf Jahre verteilt. In den beiden Fällen, die der BGH nun entschied, hatten die Versicherungsnehmer Policen im Jahr 2004 abgeschlossen und 2009 gekündigt. (Az.: IV ZR 17/13 u.a.)

Der BGH führte mit den beiden Urteilen vom Mittwoch seine Entscheidung aus dem Jahr 2005 fort, die sich auf Fälle bis 2001 bezogen hatte. „Damit werden bei der Berechnung des Rückkaufswerts alle bis Ende 2007 geschlossenen Verträge, denen die genannten unwirksamen Klauseln zugrunde lagen, nach denselben Grundsätzen behandelt“, stellte das Gericht fest.

Der Branchenverband GDV begrüßte die beiden Urteile. Der BGH habe für gekündigte Verträge, die von Ende 2001 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, „die nötige Klärung vorgenommen“, sagte GDV-Sprecher Hasso Suliak. Das Gericht habe die in der Branche übliche Praxis bestätigt. Für Verträge, die seit 2008 geschlossen wurden, gilt die Entscheidung nicht.

Auch Europas größter Versicherer Allianz sieht sich durch den Spruch aus Karlsruhe in seinem Vorgehen bestätigt. Bei der Neuberechnung der Rückkaufswerte für Verträge, die von Mitte 2001 bis Ende 2007 abgeschlossen worden seien, habe man sich bereits in der Vergangenheit auf Grundsätze gestützt, die der BGH 2005 festgelegt und nun als richtig bestätigt habe, sagte ein Unternehmenssprecher am Mittwoch in Stuttgart.

Ursprünglich hatten die Versicherungen Klauseln verwendet, wonach Vermittlungsprovisionen und andere Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen verrechnet werden. Das konnte dazu führen, dass Kunden bei einer frühen Kündigung kaum Geld zurückbekamen. Diese Klauseln hatte der BGH aber schon im Juli 2012 für unwirksam erklärt, weil die Kunden dadurch unangemessen benachteiligt würden.

Ob Kunden ihre Lebensversicherung überhaupt kündigen sollten, hänge von Einzelfall ab, sagte die Finanexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg, Edda Castelló. Angesichts der hohen Kosten und immer stärker sinkender Überschussbeteiligungen sei eine Kündigung in vielen Fällen sinnvoll. Eine aktuelle Analyse von Verträgen aus einer Stichprobe von Beratungsfällen habe ergeben, dass im Durchschnitt etwa 20 Prozent aller eingezahlten Beiträge durch Abschluss- und Verwaltungskosten verlorengingen.

Zum künftigen Garantiezins für Lebensversicherungen sagte Bafin-Chefin König der „Bild“-Zeitung (Mittwoch): „Eine Absenkung zum 1. Januar 2014 ist unwahrscheinlich.“ Zuletzt hatte das Bundesfinanzministerium die Mindestverzinsung für Neuverträge zum Jahresbeginn 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent gesenkt.

Der aktuelle Garantiezins gilt stets für neu abgeschlossene Verträge. Die Regierung stützt sich aber bei der Festlegung auf die Entwicklung der Rendite zehnjähriger europäischer Staatsanleihen. Der Garantiezins darf laut Gesetz höchstens 60 Prozent der durchschnittlichen Rendite dieser Anleihen in den zurückliegenden zehn Jahren erreichen. Eine Änderung des Zinssatzes ist nicht nur zum Jahreswechsel möglich, sondern wäre zum Beispiel auch zur Jahresmitte denkbar.

Wegen der Niedrigzinsen hat die Versicherungsbranche Probleme, die einst in Aussicht gestellten Überschussbeteiligungen für ihre Kunden zu erwirtschaften. Auch die hohen Garantiezinsen von bis zu vier Prozent für Altverträge können die Versicherer bei der Neuanlage der Kundengelder oft nicht mehr erwirtschaften.