Leipziger Wasserwerke: Urteil in der Kritik

Karlsruhe (dpa) - In der Revisionsverhandlung über den Millionen-Skandal bei den Leipziger Wasserwerken hat die Bundesanwaltschaft harsche Kritik am Urteil des Landgerichts Leipzig geäußert. „Man bekommt den Eindruck, die Strafkammer hat sich mit Händen und Füßen gewehrt, sich mit diesem Sumpf zu befassen“.

Das sagte Bundesanwalt Wolfgang Kalf am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der ehemalige Geschäftsführer der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL), Klaus Heininger, hatte riskante Finanzgeschäfte abgeschlossen und dafür 3,7 Millionen Euro Schmiergeld erhalten. Er war Anfang des Jahres nach einer umstrittenen Prozessabsprache zu vier Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden. Der BGH will am Mittwoch über die Revision entscheiden.

Die Bundesanwaltschaft kritisierte vor allem, dass das Landgericht nicht über zwei in der Anklage aufgeführte Fälle von Untreue entscheiden hatte. Dabei ging es unter anderem um einen Leasingvertrag mit englischen Investoren. Das Landgericht hatte ein Verfahrenshindernis angenommen, weil das in Englisch verfasste Vertragswerk bei der Anklage nicht ins Deutsche übersetzt worden war. „Ist die Anklage unwirksam, weil die Angeklagten alle Verträge auf Englisch abgeschlossen haben?“, fragte Bundesanwalt Kalf - und fügte ironisch hinzu, dass man dann Kriminellen nur raten könne, an ihren Fremdsprachenkenntnissen zu arbeiten.

Heiningers Anwältin hingegen argumentierte, die Staatsanwaltschaft hätte die Entscheidung des Gerichts, die Untreuevorwürfe nicht zu verfolgen, sofort rügen müssen. Die Bundesanwaltschaft beantragte, das Urteil des Landgerichts aufzuheben und den Fall an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden zu verweisen. „In Leipzig gibt es nur eine Wirtschaftsstrafkammer, die offensichtlich überfordert ist“, sagte Bundesanwalt Kalf.

Die von Heiniger geschlossenen Finanzwetten sind inzwischen geplatzt. Die KWL und damit die Stadt Leipzig stehen deshalb vor Bankforderungen von rund 300 Millionen Euro.

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