Rechtsrahmen für den Anbau Letzte Chance für EU-Ökoverordnung

Luxemburg (dpa) - Nach jahrelangem Streit über EU-Regeln für Bioprodukte soll es bis Monatsende einen letzten Einigungsversuch geben.

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Darauf einigten sich Bundesagrarminister Christian Schmidt und seine EU-Kollegen in Luxemburg. „Eine neue Ökoverordnung muss praktikabel und nachvollziehbar sein, um Vertrauen bei Verbrauchern und Produzenten zu sichern“, betonte Schmidt.

Es geht um eine Verordnung mit Regeln zum Anbau und zur Kennzeichnung von Produkten aus der ökologischen Landwirtschaft. Die EU-Kommission hatte schon Anfang 2014 einen Entwurf vorgelegt.

Ziel war unter anderem, mit übersichtlichen Biosiegeln Verbrauchern die Auswahl zu erleichtern und Etikettenschwindel zu unterbinden. Seit Oktober 2015 ringen Kommission, Mitgliedsländer und EU-Parlament um die Details. Jetzt soll es eine letzte Verhandlungsrunde bis Ende Juni geben.

Minister Schmidt sagte, Deutschland setze sich für eine pragmatische Lösung ein. Nötig sei ein zukunftsfähiger Rechtsrahmen für den Ökolandbau. Es gelte nun, Lösungen für die Schwachstellen am Entwurf zu finden. Malta soll als derzeitiger EU-Ratsvorsitz bis 21. Juni Vorschläge erarbeiten und dann erneut mit dem Europaparlament verhandeln. Gelinge kein Durchbruch, „müssen wir einen Neustart ins Auge fassen“, sagte Schmidt.

Der Grünen-Verhandlungsführer im Europaparlament, Martin Häusling, begrüßte die Festlegung der EU-Länder. „Die Vernunft hat gesiegt“, erklärte er. „Wir brauchen eine Einigung, um die Möglichkeiten für Biolandwirtschaft in der Europäischen Union zu sichern. Deshalb werden die Verhandler des Europäischen Parlaments alles tun, um vor der Sommerpause einen guten Kompromiss zu erreichen.“