Lufthansa-Streiks Bis zu 600 Euro - Diese Rechte haben betroffene Passagiere

Düsseldorf · Der Konflikt zwischen der Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo und der Lufthansa spitzt sich zu. Viele Fluggäste könnten betroffen sein. Doch welche Ansprüche ergeben sich durch Verzögerungen oder Ausfälle?

Foto: dpa/Andreas Arnold

Mitten in der Feriensaison könnte der Konflikt zwischen der Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo und der Lufthansa eskalieren. Die Gewerkschaft kündigte am Donnerstag in Frankfurt an, ab Juli in den Streik zu treten. Auch auf der Urlauberinsel Mallorca könnten Piloten der Lufthansa-Tochter Eurowings die Arbeit niederlegen. Als Grund nennt die spanische Pilotenvereinigung SEPLA die stockenden Gehaltsverhandlungen.

Viele Reisende dürften sich noch an die chaotischen Zustände an deutschen Flughäfen im vorherigen Sommer erinnern und ähnliches für dieses Jahr fürchten. Doch welche Rechte haben von Verspätungen oder Flugstreichungen betroffene Passagiere?

Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelps erklärt: „Betroffene Passagiere sollten unbedingt die aktuelle Lage beobachten und regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen. Reisende, deren Flüge gestrichen werden, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person, sofern sie weniger als 14 Tage vor dem eigentlichen Abflugtermin über den Ausfall ihres Fluges informiert wurden. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen.“

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2018 müssen Airlines ihre Passagiere auch bei unangekündigten Streiks des Personals entschädigen. Geklagt hatte ein Ehepaar, das 2015 mit dem Billigflieger Easyjet nach Lanzarote reisen wollte.

„Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, Passagieren den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Wir raten, diese Versorgungsleistungen bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere dabei, ihr Recht durchzusetzen und ziehen wenn nötig auch für sie vor Gericht”, berichtet Kauczynski weiter.

Es gilt nun die beiden Urabstimmungen der Tochtergesellschaften Eurowings und Germanwings abzuwarten, in denen entschieden werden soll, wann und wie lange gestreikt wird. Fals es dazu kommen sollte, lohnt es sich in jedem Fall für Betroffene sich über mögliche Ansprüche zu informieren.