Mehr junge Erwerbslose beziehen Hartz IV
Der Deutsche Gewerkschaftsbund beklagt: Die Arbeitslosenversicherung bietet keinen ausreichenden Schutz.
Berlin. Die Arbeitslosenversicherung bietet immer weniger jungen Erwerbslosen auch tatsächlich Schutz. Etwa jeder Fünfte von ihnen war im vergangenen Jahr nach dem Jobverlust sofort auf Hartz IV angewiesen. Das geht aus einer Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor, die unserer Zeitung vorliegt.
Nach den Daten des DGB waren im vergangenen Jahr rund 577 000 Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren arbeitslos geworden. Davon bezogen 123 000 gleich die staatliche Grundsicherung. Dies entspricht einem Anteil von 21,3 Prozent in dieser Altersgruppe.
Zwar ist die Zahl der Jugendlichen, die nach einer Beschäftigung oder Ausbildung den Job verliert, in den letzten Jahren rückläufig. Aber der Anteil der Hartz-IV-Empfänger unter ihnen hat sich seit 2007 um 2,6 Prozent erhöht.
Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielschichtig. Nach der geltenden Rechtslage wird Arbeitslosengeld I gewährt, wenn der Betroffene innerhalb der vergangene zwei Jahre mindestens zwölf Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist. Bei kürzeren Beschäftigungsverhältnissen erlischt der Anspruch. Möglich ist auch, dass das Arbeitslosengeld des Betroffenen unterhalb der Bedürftigkeitsschwelle liegt und deshalb mit Hartz IV aufgestockt werden muss.
Auch längst nicht jeder, der dem System der Arbeitslosenversicherung I zugeordnet ist, bekommt laut Studie eine finanzielle Unterstützung. Das gilt zum Beispiel, wenn arbeitslose Jugendliche bei ihren Eltern wohnen und wegen deren Einkommenssituation nicht für das Hartz-IV-System in Betracht kommen. Sie werden von der Arbeitsagentur betreut und nicht vom Jobcenter. Allein im März 2014 gab es 41 000 junge Leute, die arbeitslos waren, aber keine Hilfe aus öffentlichen Kassen erhielten. Das war etwa jeder siebte der registrierten jugendlichen Erwerbslosen.
Um den Schutz der Arbeitslosenversicherung zu verbessern, schlägt der DGB vor, die Rahmenfrist von zwei Jahren, in der man mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt sein muss, auf drei Jahre zu verlängern. Eine solche Regel gab es bis Anfang 2006. Dann wurde sie im Zuge der Hartz-Gesetze abgeschafft. Mittelfristig, so der DGB-Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy, sei auch eine Mindestsicherung beim Arbeitslosengeld in Höhe der Hartz-IV-Sätze notwendig. Wer dann immer noch keine Unterstützung bekomme, müsse wenigstens eine verbesserte Arbeitsförderung erhalten, erklärte Adamy.