Middelhoff bleibt in Untersuchungshaft
Hamm (dpa) - Auch das Oberlandesgericht Hamm sieht Fluchtgefahr bei Thomas Middelhoff. Unter anderem, weil der Manager dem Landgericht Essen zunächst einen Reisepass mit gültigem chinesischem Visum verschwieg.
Der frühere Top-Manager Thomas Middelhoff bleibt in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Hamm verwarf die Haftbeschwerde des 61-jährigen als unbegründet. Es bestehe nach wie vor Fluchtgefahr.
Zur Begründung verwies der Fünfte Strafsenat unter anderem auf die gegen den Manager verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren, aber auch auf die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen gegen Middelhoff und die von Gläubigern gegen ihn erhobenen Millionenforderungen. Damit wird der 61-jährige frühere Manager aller Voraussicht nach wohl auch die Weihnachtsfeiertage in der Justizvollzugsanstalt Essen verbringen müssen.
Der Senat betonte, bei einer Abwägung aller Umstände sei es wahrscheinlicher, dass sich der Manager dem weiteren Strafverfahren entziehen werde, als dass er sich ihm zur Verfügung halten werde. Middelhoff sehe aufgrund der gegen ihn laufenden Verfahren selbst keine Chance, sich in Europa eine neue wirtschaftliche Existenz aufzubauen, verfüge aber über geschäftliche Kontakte außerhalb Europas.
Außerdem habe der Manager dem Landgericht Essen nach seiner Festnahme zunächst die Existenz eines zweiten Reisepasses mit einem gültigen Visum für die Volksrepublik China verschwiegen. Mildere Mittel als die Untersuchungshaft stünden nicht zur Verfügung, betonten die Richter. Eine Kaution habe Middelhoff nicht angeboten. Und sie sei auch von dritter Seite nicht zu erwarten.
Der frühere Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor war am 14. November dieses Jahres vom Essener Landgericht wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Das Gericht sprach ihn nach sechsmonatiger Verhandlung der Untreue in 27 Fällen und der Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig. Den von Middelhoff verursachten Schaden bezifferte das Gericht auf rund 500 000 Euro.
Middelhoff hat allerdings Revision gegen das Urteil eingelegt. Es ist damit noch nicht rechtskräftig. Der Manager hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten.
Middelhoff wird nun wohl auch Weihnachten in Untersuchungshaft bleiben - es sei denn, seinen Anwälten gelingt es noch im letzten Moment, ihn davor zu bewahren.
Während der Feiertage sind in der Justizvollzugsanstalt Essen keine Besuche erlaubt. Auch Geschenkpakete mit Nahrungs- und Genussmitteln dürfen die Untersuchungshäftlinge nicht bekommen. Der Tagesablauf in der JVA Essen unterscheidet sich an den Festtagen kaum von anderen Tagen: Geweckt wird um 05.40 Uhr, Abendessen gibt es um 17.00 Uhr. Einzige Feierlichkeit ist ein Gottesdienst.
Von Middelhoffs Verteidigern war am Donnerstag zunächst keine Stellungnahme zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zu erhalten.