Streit um Energiewende mit Vergleich beigelegt
Düsseldorf (dpa) - Mit einem Vergleich vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ist ein drohender Stillstand des Windenergie-Ausbaus auf dem Meer abgewendet worden. Der Investor EnBW einigte sich nach stundenlangen Verhandlungen überraschend mit der Bundesnetzagentur.
Das Eilverfahren sei damit erledigt, sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht hatte zuvor einen Stopp aller Verfahren bis zur Klärung der Sache in Aussicht gestellt. Damit hätte der gesamte Ausbau ins Stocken geraten können. Die Bundesnetzagentur sicherte der EnBW schließlich 450 Megawatt Leitungskapazität zu.
Die schwarz-rote Regierungskoalition hatte die Ausbauziele für Offshore-Anlagen verringert. Statt 10 Gigawatt sollen nur noch 6,5 Gigawatt Stromproduktion bis zum Jahr 2020 auf offener See installiert werden, bis 2030 sollen es aber 15 Gigawatt sein.
„Wegen des Deckels muss es einen Windpark treffen. Das ist hart, aber der Gesetzgeber will das so“, hatte ein Vertreter der Bundesnetzagentur gesagt. Alle Projekte, die noch keine definitive Zusage haben, an das Stromnetz angeschlossen zu werden, stünden zur Disposition.
Die EnBW-Konzerntochter Hohe See war vor Gericht gezogen, weil die Bundesnetzagentur wegen der Drosselung des Ausbaus auf den Bau der mehr als 1,5 Milliarden teuren Stromleitung „BorWin 4“ in die westliche Nordsee verzichten will. Damit könnte nur noch ein Teil der dort ursprünglich geplanten Stromkapazitäten an Land transportiert werden.
„Für die EnBW ist das an Dramatik kaum zu überbieten“, hatte deren Anwalt Thomas Burmeister erklärt. „Da wird mit einem Federstrich ihr einziger Offshore-Windpark in der Nordsee vom Tisch gewischt.“ Mit dem Vergleich kann der Park „EnBW Hohe see“ nun wohl doch gebaut werden. EnBW war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
Die Bundesnetzagentur hält am Verzicht auf die 172 Kilometer lange Leitung „BorWin 4“ fest. Die Kosten einer voraussichtlich nicht voll ausgelasteten Leitung dürften der Allgemeinheit nicht aufgebürdet werden, hatte die Behörde erklärt.
Es fehle für die geplante Kapazitätsverlagerung an einer nachvollziehbaren, volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Rechnung, kritisierte der Vorsitzende Richter Wiegand Laubenstein. Die Regulierungsbehörde müsse diese „zügig“ nachliefern: „Solange halten wir alle Verfahren an“, hatte Laubenstein angekündigt. Dies hätte sich erheblich negativ auf die Investitionsbereitschaft der Branche auswirken können, hieß es aus Verfahrenskreisen.
Bei den Investoren, die sich mit Eilanträgen wehrten, handelte es sich bis Mittwoch um die EnBW Hohe See (Stuttgart) und die Northern Energy OWP Albatros (Hamburg). Am Mittwochabend habe die EnBW aber die Albatros übernommen, teilten die Unternehmen dem Gericht beim Prozessbeginn mit.
Die EnBW hatte auf Vertrauensschutz gepocht: Es sei bereits ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag in die Planung investiert. Die Bundesnetzagentur genehmigt die Leitungen, mit denen der erzeugte Strom zum Festland transportiert wird. Die Offshore-Stromleitung „BorWin 4“ sollte von Emden an Borkum vorbei in die westliche deutsche Bucht führen.