Middelhoff-Prozess beginnt von vorn
Essen (dpa) - Panne im Prozess gegen Thomas Middelhoff: Wegen eines Formfehlers hat das Untreueverfahren gegen den früheren Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor noch einmal von vorne beginnen müssen.
Die Richter in Essen hatten es am ersten Prozesstag versäumt, einen Kammerbeschluss zu einer möglichen Befangenheit einer Schöffin herbeizuführen, wie der Vorsitzende Richter Jörg Schmitt am Montag mitteilte.
Zwar holte die Kammer dies am zweiten Verhandlungstag nach und hielt die Schöffin für nicht befangen. Doch mussten sowohl die mehr als einstündige Verlesung der Anklage als auch eine umfangreiche persönliche Erklärung Middelhoffs wiederholt werden.
Die Schöffin hatte in den 90er Jahren als Vorstandssekretärin bei Karstadt gearbeitet. Mit Middelhoff, der damals noch nicht bei dem Handelskonzern tätig war, hatte sie nie zu tun. Sie arbeitete allerdings für einen Manager, der als Zeuge im Verfahren geladen werden könnte. Dennoch sah keiner der Prozessbeteiligten die Gefahr einer Befangenheit.
Middelhoff selbst zeigte sich verärgert über die durch den Formfehler verursachte Verzögerung des Prozesses. Eigentlich sollte er am zweiten Verhandlungstag Fragen von Gericht und Staatsanwaltschaft beantworten. Außerdem wollte die Verteidigung eine Erklärung abgeben. Stattdessen wurde der Tag über weite Strecken zu einer blassen Kopie des Prozessauftakts. Oberstaatsanwalt Helmut Fuhrmann ratterte noch einmal die Vorwürfe gegen den Manager herunter. Auch Middelhoff trug seine 84-seitige Erklärung noch einmal im Eiltempo vor.
Die Staatsanwaltschaft Bochum wirft Middelhoff vor, den inzwischen pleitegegangenen Handelskonzern zu Unrecht mit betriebsfremden Kosten in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro belastet zu haben. Hauptsächlich geht es um Flüge mit Chartermaschinen und Hubschraubern, die von Arcandor bezahlt wurden, nach Auffassung der Anklagebehörde aber ganz oder teilweise nicht dienstlich veranlasst waren. Middelhoff hatte die Vorwürfe am ersten Verhandlungstag entschieden zurückgewiesen.