Minister: TTIP verringert Schutz regionaler Spezialitäten
Berlin (dpa) - Beim Schutz regionaler Spezialitäten könnte es mit dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen den EU und den USA (TTIP) nach Ansicht von Bundesagrarminister Christian Schmidt Veränderungen geben.
„Wenn wir die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt nutzen wollen, können wir nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen“, sagte der CSU-Politiker dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
Er halte die geltenden EU-Regeln für regionale Lebensmittel für „sehr bürokratisch“. Die EU schütze auch solche Spezialitäten, „deren Grundstoffe längst nicht mehr nur in ihren Heimatregionen hergestellt werden“.
Darüber habe sich der US-Handelsbeauftragte Michael Froman anlässlich eines Treffens in Washington bei ihm beschwert, so Schmidt. „Es wäre unseren amerikanischen Handelspartnern schwer vermittelbar, dass sie keinen Tiroler Speck oder Holländischen Gouda zu uns exportieren dürften, wenn wir in Europa selbst den Schutz nicht konsequent durchsetzen würden.“
Kritik kommt von den Grünen: „Mit seinen freimütigen Äußerungen lässt Landwirtschaftsminister Schmidt die Katze aus dem Sack. Er räumt ein, was die Bundesregierung bisher immer bestritten hat: TTIP wird europäische Verbraucherschutzstandards aushebeln“, bemängelte die Bundesvorsitzende Simone Peter.
Dem widersprach Schmidt am Sonntag: „Mir geht es darum, dass unsere Standards so bei uns selbst eingehalten werden, dass wir sie mit guten Argumenten den Amerikanern als Lösungsvorschlag präsentieren können.“ Dafür müsse die EU-Kommission in den Verhandlungen Sorge tragen. Wenn der Missbrauch aber in Europa selbst stattfinde und in die USA überschwappe, „werden unsere Argumente dünn. Und das will ich auf jeden Fall verhindern“, unterstrich der Minister.
Seit Juli 2013 verhandelt die EU mit den USA über die „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP). Verbraucherschützer kritisieren die Geheimverhandlungen von Brüssel und Washington, ebenso geplante Schutzklauseln für Konzerne.