Nach dem Verbot: Uber macht einfach weiter
Uber will sich nicht an die einstweilige Verfügung halten. Düsseldorf wird vorerst nicht klagen. Die Fahrer geben sich derweil gelassen.
Düsseldorf. Uber ist in Deutschland nun verboten, Unternehmensgründer Travis Kalanick (37) schert das anscheinend wenig. Die Fahrer werden ihre Dienste einfach weiter anbieten, teilte das Unternehmen gestern mit. Das Frankfurter Landgericht hatte im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen den Taxi-Schreck verhängt. Zuwiderhandlungen werden mit einem Ordnungsgeld von 250 000 Euro bestraft. Alternativ droht den Verantwortlichen eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten.
Die 2009 gegründete Firma sieht sich als innovativer Dienstleister, der die Möglichkeiten des Internets zu nutzen versteht. Bereits kurz nach dem Start in Amerika 2010 wehte Kalanick und seinem Gründungspartner Garrett Camp ein rauer Wind von Kritik entgegen. In Deutschland ist das nicht anders. Taxiunternehmer wehren sich seit dem Start gegen die Geschäftstrategie der Amerikaner.
Private Fahrer können über eine Smart-Phone-App („UberPop“) gebucht werden. Die Fahrer haben keinen Personenbeförderungsschein, müssen keine teuren Versicherungen bezahlen und können so ihre Fahrten günstiger anbieten als die alteingesessenen Taxiunternehmen. Die Fahrten selbst seien neben der Haftpflichtversicherung der Fahrer über Uber versichert.
Und auch jetzt bietet das enorme Finanzpolster des Unternehmens, den deutschen Fahrern Sicherheit. Ben, ein Fahrer aus Düsseldorf, den unsere Zeitung bereits begleitete, sagt: „Natürlich fahren wir weiter. Das Verbot richtet sich ja gegen das Unternehmen, nicht gegen die Fahrer.“ Bußgelder der Stadt fürchtet der Uber-Fahrer nicht, dafür komme die Firma auf.
Vergangenes Jahr erhielt die Firma bereits von Google und Goldman Sachs Risikokapital in dreistelliger Millionenhöhe. Die jüngste Finanzierungsrunde brachte dem Unternehmen rund 1,2 Milliarden Dollar ein. Für Uber bedeutet das Verbot wohl weniger finanziellen Verlust als gute PR.
Der Verband Deutscher Taxifahrer fühlt sich durch den Richterspruch bestätigt. „Wir fürchten keineswegs neue Marktteilnehmer“, so Geschäftsführer Thomas Grätz. „Wettbewerb fördert im Interesse unserer Kunden die Qualität der Leistung. Allerdings kann Wettbewerb nur funktionieren, wenn für alle Marktteilnehmer gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen gelten.“
Die Ordnungsbehörden der Stadt Düsseldorf wollen rechtlich erst einmal nicht gegen das Unternehmen vorgehen, sondern ein entsprechendes Eilverfahren in Hamburg abwarten. Lediglich gegen einen Fahrer werde derzeit vorgegangen, so Ordnungsdezernent Stephan Keller auf Anfrage.