Netzagentur greift gegen Telekommunikationsanbieter durch
Bonn (dpa) - Beim Wechsel des Telekommunikationsanbieters fürchten Verbraucher vor allem eins: Plötzlich ohne Anschluss dazustehen. Damit das nicht passiert, greift die Bundesnetzagentur jetzt durch.
Die Wettbewerbsbehörde verhängte am Dienstag gegen drei große Telekommunikationsanbieter Bußgelder in Höhe von insgesamt 225 000 Euro und leitete gegen einen weiteren Konzern ein Verfahren ein. Die Unternehmen haben nach Auffassung der Behörde wiederholt ihre Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Dadurch sei es bei tausenden Verbrauchern zu längeren Versorgungsunterbrechungen gekommen.
Die Telekommunikationskonzerne Vodafone und Telefonica/O2 bestätigten auf Anfrage von dpa, Bußgeldbescheide erhalten zu haben. Bei dem dritten Unternehmen soll es sich nach Angaben aus Branchenkreisen um den Telekommunikationsanbieter 1&1 handeln. Das Unternehmen wollte dies nicht kommentieren. Das zusätzlich eingeleitete Verfahren richtet sich gegen die Deutsche Telekom, wie der Konzern bestätigte.
Auf die vier ins Visier genommenen Anbieter entfallen laut Bundesnetzagentur rund 70 Prozent der Beschwerden über Probleme beim Anbieterwechsel. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, betonte, die Unterbrechung beim Anbieterwechsel dürfe „nicht länger als einen Kalendertag andauern“. Der Gesetzgeber nehme dabei nicht nur den neuen, sondern auch den alten Anbieter in die Pflicht.
Wer beim Anbieterwechsel länger als einen Tag auf sein Telefon verzichten muss, kann sich direkt an eine Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur wenden. „Wir gehen dann gezielt auf die im Einzelfall betroffenen Unternehmen zu, um einen zügigen und erfolgreichen Abschluss des Anbieterwechsels zu erreichen“, sagte Homann. Allein im vergangenen Jahr war dies nach Angaben der Aufsichtsbehörde 4500 Mal der Fall.
Klappt der Wechsel nicht auf Anhieb, ist der bisherige Anbieter verpflichtet, den Kunden weiter zu versorgen. Damit er aber einen Anreiz hat, den Wechsel schnell zum Abschluss zu bringen, hat er nur noch einen Anspruch auf 50 Prozent der regelmäßigen monatlichen Entgelte. Einzelfallabhängige Entgelte - etwa Anrufe bei der Telefonauskunft oder Gespräche über Call-by-Call Anbieter - müssen allerdings weiter voll bezahlt werden.
Ein Vodafone-Sprecher erklärte, das Unternehmen prüfe jetzt den Bescheid der Netzagentur und habe noch nicht über das weitere Vorgehen entschieden. Bei den bemängelten Vorgängen handele es sich „um wenige Extremfälle“. Vodafone und Telefonica/O2 betonten, die Unternehmen hätten inzwischen große Anstrengungen unternommen, um den Anbieterwechsel reibungsloser zu gestalten.
Die Deutsche Telekom erklärte, sie könnte die Einleitung eines Verfahrens durch die Bundesnetzagentur „nicht nachvollziehen“. Jährlich gebe es in Deutschland mehr als drei Millionen Anbieterwechsel in Mobilfunk und Festnetz. Die allermeisten liefen ohne Probleme.
Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel liegt laut Netzagentur bei jeweils 100 000 Euro. Zugunsten der betroffenen Anbieter sei berücksichtigt worden, dass sie sich aktiv an der branchenübergreifenden Bemühungen zur Verbesserung des Wechselprozesses beteiligt hätten. Daher sei nur ein Bußgeld in Höhe von jeweils 75 000 Euro festgesetzt worden. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig.