Energie Wirtschaftsministerium - Notfallplan Gas: Keine Spekulation über nächste Stufe
Bereits im März hat das Wirtschaftsministerium die erste Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die aktuelle Lage sei laut einer Sprecherin des Ministeriums „sehr ernst“.
Das Bundeswirtschaftsministerium will nicht über die Ausrufung der nächsten Stufe im Notfallplan Gas spekulieren. Eine Sprecherin sagte am Dienstag auf Anfrage in Berlin: „Für die Stufen des Notfallplans Gas gelten die gesetzlichen Regelungen und Vorgaben. Nach diesen Vorgaben entscheiden wir und spekulieren nicht darüber. Es wird jeweils nach aktueller Lage und aktuellem Lagebild entschieden.“ Die Versorgungssicherheit sei aktuell weiter gewährleistet, aber die Lage sei ernst.
Russland hatte Gaslieferungen durch die Ostseepipeline Nord Stream zuletzt deutlich gedrosselt. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte ein Maßnahmenpaket angekündigt, um den Gasverbrauch in der Industrie zu senken.
Die „Welt“ berichtete unter Berufung auf die Energiewirtschaft, die Bundesregierung bereite die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas innerhalb weniger Tage vor. Diese zweite Stufe könnte Erdgas für alle Verbraucher unmittelbar und erheblich verteuern. Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen habe die Energiewirtschaft am Montag auf den bevorstehenden Schritt vorbereitet.
Die Versorger sollten davon ausgehen, dass die Ausrufung der Alarmstufe innerhalb von fünf bis zehn Tagen erfolge, hätten vier mit dem Vorgang vertraute Personen unabhängig voneinander bestätigt, schreibt das Blatt. Graichen habe mit der Ankündigung die 55 Mitglieder des Vorstands des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) adressiert. Der Verband wollte sich dazu nicht äußern.
Der Notfallplan Gas regelt das Vorgehen in Deutschland, wenn sich die Versorgungslage deutlich zu verschlechtern droht - oder wenn dies der Fall ist. Es gibt drei Stufen. Ende März hatte das Wirtschaftsministerium die erste Stufe ausgerufen, die Frühwarnstufe. Dies diente vor allem der Vorbereitung auf eine Verschlechterung der Lage.
Die zweite Stufe wäre die Alarmstufe. Laut Plan liegt dann eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer „erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage“ führt - der Markt sei aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Auf die Alarmstufe folgt laut Plan die Notfallstufe, der Staat muss einschreiten - um insbesondere die Gasversorgung der „geschützten Kunden“ sicherzustellen - das sind etwa private Haushalte.