Weniger neue Windparks Ökostrom-Umlage steigt auf 6,88 Cent
Berlin (dpa) - Zur Förderung von Strom aus Windkraft und Sonne müssen Verbraucher im nächsten Jahr erneut tiefer in die Tasche greifen. Die sogenannte Ökostrom-Umlage wird von derzeit 6,35 Cent auf wohl 6,88 Cent pro Kilowattstunde steigen, wie aus der Strombranche verlautete.
Die Umlage zahlen Verbraucher über die Stromrechnung. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ darüber unter Berufung auf Netzbetreiber berichtet.
Bereits Ende September hatten Experten mit einem Anstieg auf knapp unter 7 Cent pro Kilowattstunde gerechnet. Die Netzbetreiber geben die Höhe der Umlage für 2017 an diesem Freitag bekannt. Das Wirtschaftsministerium äußerte sich nicht zu dem Bericht.
Die EEG-Umlage wird als Differenz zwischen dem Preis, den Stromerzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom berechnet. Je niedriger der Börsenpreis, den Energiekonzerne zahlen müssen, desto höher die Umlage. Was der Anstieg der Umlage für Haushalte bedeutet, ist daher kaum zu berechnen. Es kommt darauf an, ob die Energiekonzerne fallende Börsenstrompreise an die Kunden weitergeben.
Im Zuge der Neuordnung der Ökostrom-Förderung ab 2017 sollen im Norden Deutschlands deutlich weniger neue Windkraft-Anlagen gebaut werden als bisher. Nach einem Entwurf für eine Verordnung der Bundesnetzagentur müssen die Regionen, in denen in der Vergangenheit die meisten neuen Windparks entstanden sind, künftig mit etwas mehr als der Hälfte des bisherigen Zubaus auskommen. Grund für den gebremsten Ausbau sind die Engpässe im Stromnetz. Für Stromkunden dürfte sich beim Preis dem Entwurf zufolge aber kaum etwas ändern.
Von den jährlich 2500 Megawatt Windkraft-Leistung, die von 2017 an jährlich neu gebaut werden sollen, dürfen nur maximal 902 Megawatt in „Netzausbaugebieten“ im Norden entstehen, wie aus dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf hervorgeht, über den zuvor die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete. Je nach Größe einzelner Anlagen entspreche das zwischen 120 und 200 Windrädern.
Da der Bau großer Nord-Süd-Stromleitungen nur schleppend vorankommt, lässt sich der Windstrom aus dem Norden oft nicht nutzen. Vor allem Windanlagen an Land würden „wegen Engpässen im Übertragungsnetz in steigendem Umfang in Norddeutschland abgeregelt, weil der Strom nicht vor Ort verbraucht und nicht zu den großen Verbrauchszentren im Süden abtransportiert werden kann“, heißt es.
Dem Verordnungsentwurf zufolge wird ganz Mecklenburg-Vorpommern zu einem solchen Wind-Ausnahmegebiet. Ebenso Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Bremerhaven sowie der nördliche Teil Niedersachsens. Ursprüngliche Pläne, statt in Mecklenburg-Vorpommern in ganz Niedersachsen und auch Hessen den Ausbau zu drosseln, sind nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ damit vom Tisch.
Von 2017 an wird die Förderung von Ökostrom in Deutschland komplett umgestellt. Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von Biogas-Anlagen erhalten künftig für eingespeisten Strom keine feste, gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom verlangt, erhält dann den Zuschlag.
Oliver Krischer von den Grünen kritisierte, Deutschland werde seine Klimaschutzziele 2020 krachend verfehlen, und trotzdem bremse die Bundesregierung den Ausbau der Windenergie aus: „Das ist absurd, denn Windenergieanlagen dürfen vor allem deshalb nicht gebaut werden, damit Kohlekraftwerke wie Moorburg weiterlaufen können.“ Ähnlich äußerte sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Ausgerechnet die kostengünstigste Technologie soll an den besten Standorten gedeckelt werden“, hiße es in einer Mitteilung.
Nach den Worten von Eva Bulling-Schröter (Linke), zeigt der Anstieg der EEG-Umlage, dass die Ökostrom-Novellen nicht den Endverbraucher entlasten: „Statt jetzt unnötig bei der Energiewende auf die Bremsen zu gehen, sollten andere Kostentreiber angegangen werden, wie die zu hohen Netzentgelte mit Gewinngarantie für die Netzbetreiber, die EEG-Industrieprivilegien oder die Stromsteuer.“