Verstoß gegen Kartellrecht Preisabsprache bei Kaffee: Rossmann muss 30 Millionen zahlen

Düsseldorf (dpa) - Der gleiche Preis bei allen: Jahrelang hatten der Kaffeeröster Melitta und mehrere große Handelsketten den Preiskampf bei Filterkaffee weitgehend stillgelegt. Jetzt muss die Drogeriekette Rossmann dafür 30 Millionen Euro zahlen.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte Rossmann wegen einer „vorsätzlichen Kartellwidrigkeit“. Die vom Bundeskartellamt zunächst verhängte Geldbuße von 5,5 Millionen Euro hat das Gericht damit beinahe versechsfacht. Rossmann hatte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Das Unternehmen prüfe jetzt Rechtsmittel gegen das Urteil, sagte eine Rossmann-Sprecherin.

Das Kartellamt hatte Absprachen zwischen Melitta und insgesamt fünf Handelsunternehmen aufgedeckt. Sie sollen sich über den Endverkaufspreis vor allem für Filterkaffee verständigt haben. Das Bundeskartellamt verhängte schließlich Geldbußen von insgesamt rund 50 Millionen Euro. Die Absprachen liefen laut Kartellamt zwischen 2004 und Mitte 2008, als die Behörde drei Kaffeeröster wegen des Verdachts von Preisabsprachen durchsuchte.

Edeka, Kaufland, Metro und Rewe verzichteten auf den Gang vor Gericht und erkauften sich so einen Abschlag beim Bußgeld. Melitta kam ohne Bußgeld davon, weil das Unternehmen bereits vor der Einleitung des Verfahrens umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert hatte.

Laut Kartellamt hatten die beteiligten Firmen Melitta zugesichert, ein bestimmtes Mindestniveau der Endverkaufspreise einzuhalten, wenn der Röster dafür sorgte, dass sich alle daran hielten. Damit sollten Kampfpreise vermieden werden. Die Verkaufspreisempfehlung von Melitta durfte nicht um mehr als 10 bis 15 Cent unterschritten werden.

Die Hersteller und teils auch die Händler hätten mit regelmäßigen Marktdurchgängen kontrolliert, ob sich auch alle an die Absprachen hielten. Bei Verstößen gegen die Absprachen habe Melitta regelmäßig telefonisch bei dem betreffenden Handelsunternehmen interveniert, heißt es in einem Bericht des Kartellamts. Für die Einhaltung der Vereinbarung habe es teilweise finanzielle Anreize wie Einmalzahlungen gegeben.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt begrüßte das Urteil. Jetzt sei „auch gerichtlich bestätigt, dass das Bundeskartellamt diese Praktiken zu Recht verfolgt und geahndet hat“. Das Kartellamt habe bei einer Vielzahl von Herstellern und Händlern klar verbotene, verbraucherschädliche Preispraktiken in wichtigen Produktbereichen vorgefunden und mit Bußgeldern geahndet. Denn die Absprachen betrafen nicht nur den Filterkaffee. Auch bei Süßwaren, Bier oder Körperpflegeprodukten hatte das Bundeskartellamt solche „vertikale Preisbindungen“ geahndet.