Protest gegen verdeckte Kontrollen von Bankberatern

Berlin (dpa) - Der Privatbankenverband und die Gewerkschaft Verdi wehren sich gegen verdeckte Kontrollen von Bankberatern durch die staatliche Finanzaufsicht. Verdi sieht in dieser Bestimmung im geplanten Anlegerschutzgesetz eine Kriminalisierung der Beschäftigten.

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hält es für „weit überzogen“, die rund 300 000 Berater in der Kreditwirtschaft bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu registrieren und zu kontrollieren. Er schlägt stattdessen eine Pflicht für die Banken vor, Fälle eklatanter oder wiederholter Fehlberatung der BaFin „unverzüglich“ zu melden.

Die Dienstleistungsgewerkschaft berichtete, rund 70 000 Bankmitarbeiter hätten sich per Unterschrift gegen verdeckte Kontrollen ausgesprochen. Der Gesetzentwurf, der in der kommenden Woche zur Abstimmung im Bundestag ansteht, müsse entsprechend geändert werden, verlangte Verdi-Vorstandsmitglied Uwe Foullong.

Grundsätzlich sei der Gesetzentwurf zu begrüßen. So sei es richtig, dass den Kunden nur noch Anlageprodukte empfohlen werden dürften, die ihren Interessen entsprächen, und ein einheitlicher „Beipackzettel“ eingeführt werden müsse, so Foullong. Zudem werde die Bank verpflichtet, die eigenen Vertriebsvorgaben so zu organisieren, dass Kundeninteressen nicht beeinträchtigt würden.

Der Bankenverband sieht in der Erfassung von Mitarbeiternamen bei der BaFin noch keine bessere Kontrolle. Das Register stelle vielmehr alle Beschäftigten unter Generalverdacht. „In der Flensburger Punktekartei werden auch nicht alle deutschen Führerscheininhaber erfasst, sondern nur diejenigen, die gegen wichtige Verkehrsvorschriften verstoßen“, sagte BdB-Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer.

Die Verbraucherzentralen sind für Kundengespräche verdeckter staatlicher Aufseher, um die Qualität der Bankberatung zu testen. Allerdings erfasse man so nur die Neukundenberatung und nicht die von Altkunden, obwohl es auch dort Mängel gebe, sagte die Geldanlage-Expertin des Verbraucherzentralen-Bundesverbands (VZBV), Dorothea Mohn, der Nachrichtenagentur dpa.

Bei der Beurteilung der Beratungsqualität müssten die Vertriebsvorgaben des Bankvorstands oder der Vorgesetzten berücksichtigt werde. Wenn falsch beraten wurde, müsse festgestellt werden, ob es am Berater lag oder an Vorgaben, die dieser erfüllen musste.