Richter wollen im Deutsche-Bank-Prozess zum Abschluss kommen
München (dpa) - Im Mammutprozess gegen den Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und vier weitere Top-Banker ist ein Ende in Sicht.
Die Beweisaufnahme solle am 23. Februar abgeschlossen werden, kündigte der Vorsitzende Richter Peter Noll am Dienstag nach neun Monaten Verhandlungsdauer an. Nach den Schlussvorträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger im März soll dann nach dem neuen Zeitplan spätestens im April das Urteil verkündet werden.
Eine harte Strafe müssen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere aber nicht befürchten: Noll ließ erneut deutliche Zweifel an der Anklage der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Prozessbetrugs im Fall Kirch durchblicken: „Die Zeugen haben die unter Beweis gestellten Tatsachen überwiegend nicht bestätigt“, sagte er.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, in einem Zivilprozess um Schadenersatzforderungen für die Pleite des Medienkonzerns Kirch vor fünf Jahren nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Damit wollten sie aus Sicht der Ankläger die Bank schützen. Die Manager hatten die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Verteidiger warfen der Staatsanwaltschaft eine Verschwörungstheorie und Prozessverschleppung durch immer neue Beweisanträge vor. Noll kündigte aber an, mögliche weitere Anträge nach dem 23. Februar auf die Absicht der Prozessverschleppung hin zu prüfen.
Ursprünglich sollte der Prozess längst beendet sein, musste aber wegen der Vielzahl der Anträge immer wieder verlängert werden. Staatsanwältin Christiane Serini versicherte, die Behörde arbeite so schnell wie möglich. „Wir schaffen ein Output von ungefähr 25 Seiten pro Woche.“
Für den Fall, dass die Richter den Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs nicht bestätigt sehen, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch eine Bestrafung wegen einer Verletzung der Aufsichtspflichten der Manager denkbar.
Fitschens Verteidiger Hanns Feigen übte scharfe Kritik an dieser Einschätzung: „Damit will die Staatsanwaltschaft offenbar einen neuen Themenbereich in das Strafverfahren einführen, der weit von dem entfernt ist, was den hier anwesenden Vorständen der Deutschen Bank in der Anklageschrift zur Last gelegt worden ist“, kritisierte er. Auch Richter Noll zeigte sich verwundert über diese Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Er könne die allseitige Überraschung über den neuen Vorstoß nachvollziehen, sagte er.