Russischer Oligarch verklagt RWE auf dreistelligen Millionenbetrag

Essen (dpa) - Dem kriselnden Versorger RWE steht juristischer Ärger ins Haus, der teuer werden könnte: Der russische Oligarch Leonid Lebedew verklagt den Konzern und dessen früheren Vorstandschef Jürgen Großmann wegen eines 2008 geplatzten Geschäfts auf Schadenersatz in hoher dreistelliger Millionenhöhe.

Russischer Oligarch verklagt RWE auf dreistelligen Millionenbetrag
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Es geht um den Kauf des russischen Stromversorgers TGK-2, zu dem sich Lebedews Unternehmen Sintez nach seiner Darstellung 2007/08 mit RWE verabredet hatte.

Der Prozess beginnt am 12. Februar am Landgericht Essen (Az.: 12 O 37/12). Klägerin ist die Lebedew-Firma Rustenberg, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstag) über das Verfahren berichtet. RWE wollte sich zu dem Prozess nicht äußern, wies aber darauf hin, dass es in dem Streit bereits ein privates Schiedsgerichtsverfahren in London gegeben hat.

2008 - nach Beginn der Wirtschaftskrise - sei RWE plötzlich von dem fest eingeplanten Geschäft zurückgetreten, kritisierten die Russen. Damals hatte Sintez aber die Mehrheit an dem Versorger bereits ersteigert und in der Folge durch den Rückzug der Deutschen einen hohen wirtschaftlichen Schaden erlitten, argumentierten die Kläger.

Der eingeklagte Betrag beträgt laut dem Gerichtssprecher 691 Millionen Euro. Hinzu komme noch eine geschätzte Millionensumme für entgangene Gewinne in der Zukunft. Die Zeitung bezifferte die Gesamtforderung auf 875 Millionen Euro.

Eine RWE-Sprecherin entgegnete, der Konzern habe bei dem Londoner Verfahren schon „vollumfänglich obsiegt“. Gemäß der deutschen Zivilprozessordnung sind staatliche Gerichte in der Regel nicht mehr zuständig, wenn die Parteien zuvor private Schiedsgerichte angerufen haben, erklärte der Essener Gerichtssprecher. Am ersten Verhandlungstag werde es vor allem um die Zuständigkeit sowie formale Fragen und weniger um den Inhalt des Streits selbst gehen. Großmanns Anwalt Jochem Reichert bezeichnete die Klage als „unzulässig und unbegründet“.