RWE setzt auf Gaskraft in der Türkei
Denizli (dpa) - Der Energiekonzern RWE will mit einem neuen Gaskraftwerk verstärkt in der Türkei Fuß fassen. RWE-Chef Jürgen Großmann und der türkische Energieminister Taner Yildiz legten in der Stadt Denizli in der Ägäisregion den Grundstein für das Kraftwerk mit einer Leistung von 775 Megawatt (MW).
Zusammen mit dem Partner Turcas Petrol werden rund 500 Millionen Euro investiert. Die Anlage soll Ende 2012 in Betrieb gehen. Angesichts der Nähe zu den weltgrößten Gasfeldern in Nachbarstaaten und einem steigenden Energiebedarf sieht RWE die Türkei als Zukunftsmarkt an.
„Wir stehen bereit, wenn Sie uns brauchen“, sagte Großmann. RWE beteiligt sich auch an der 3900 Kilometer langen Nabucco-Erdgaspipeline, die zu einem großen Teil durch die Türkei führen wird. Der Energiebedarf der Türkei sei ohne Zweifel groß. So prognostiziere die Internationale Atomenergiebehörde allein für die nächsten zehn Jahre eine Verdoppelung des Stromverbrauchs.
Mit 7000 Kilometern Küstenlinie gebe es auch für die Windkraft großes Potenzial, zudem verfüge die Türkei über acht Milliarden Tonnen an Braunkohlereserven. Mit der Anlage in Denizli sollen 2,5 Prozent des türkischen Stromverbrauchs gedeckt werden. Die Anlage in Denizli soll binnen 90 Minuten die volle Produktivität erreichen.
RWE sieht angesichts der Zunahme der schwankenden Stromproduktion aus erneuerbaren Energien flexible Gaskraftwerke als wichtige Ergänzung, zumal die beiden stillstehenden Atomkraftwerke Biblis A und B in Hessen vom dauerhaften Aus bedroht sind. Vor kurzem stellte RWE ein großes Gaskraftwerk im niedersächsischen Lingen fertig. Im britischen Staythorpe wurde zudem ein 1650-MW-Gaskraftwerk fertiggestellt. Allerdings betont RWE, dass sich Gaskraftwerke nur lohnen, wenn sie mindestens 5000 Stunden pro Jahr laufen und die Differenz zwischen Gas- und Strompreis mindestens zehn Euro beträgt.
Mit Blick auf die Klage gegen die Abschaltung von Biblis A betonte Großmann, das sei kein Konfrontationskurs gegen die Bundesregierung. Man sei gegenüber den Aktionären verpflichtet, die rechtliche Grundlage für die Anweisung überprüfen zu lassen. „Wir sind am Ende an einer einvernehmlichen Lösung interessiert.“