Schadenersatzprozess gegen Ex-BayernLB-Vorstände ohne rasches Ende
München (dpa) - Der Schadenersatzprozess gegen Ex-Vorstände der BayernLB wegen des milliardenteuren Fehlkaufs der österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA) wird kein rasches Ende finden.
Am Dienstag beriet das Landgericht München I mit den Anwälten beider Seiten über ein Gutachten, das in den kommenden Wochen in Auftrag gegeben werden soll. Von der Verwendung eines Gutachtens aus dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren rückte das Gericht ab.
Strittig war zwischen den Anwälten der früheren Bankmanager und den Vertretern der Landesbank am Dienstag vor allem die Fragestellung und das exakte Vorgehen. Eine Entscheidung über das Gutachten will das Gericht am 17. Dezember verkünden. Wie viel Zeit dem Gutachter dann eingeräumt wird, ist offen. Es dürfte aber um einige Monate gehen. Einen weiteren Termin in diesem Jahr wird es kaum geben.
Die BayernLB wirft dem ehemaligen Vorstandschef Werner Schmidt und sieben Ex-Vorständen in dem Zivilprozess Pflichtverletzungen beim Kauf der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) vor und fordert 200 Millionen Euro Schadenersatz. Wie in den vorigen Sitzungen des Zivilverfahrens mussten die Manager auch am Dienstag nicht vor Gericht auftreten, auch Zeugen wurden nicht vernommen.
Vom kommenden Jahr an müssen sich fast alle Vorstände wegen der Übernahme allerdings auch in einem Strafprozess unter anderem wegen Untreue verantworten. Das Oberlandesgericht München hatte entgegen einer früheren Entscheidung des Landgerichts München I die Anklage der Staatsanwaltschaft jüngst doch im vollen Umfang zugelassen.
Zu Beginn des Zivilverfahrens hatten sich die Richter um die Vorsitzende Isabel Liesegang einiges von dem Fortgang im Strafprozess erhofft, etwa in Bezug auf die Frage, ob die Manager etwa mit Vorsatz die Bank geschädigt haben. Ursprünglich wollten die Richter auch ein Gutachten aus den Ermittlungen mitnutzen - davon rückte die Kammer aber inzwischen ab und setzt nun auf das eigene Gutachten.
Dass die Vorstände in dem Strafverfahren wegen vorsätzlicher Taten verurteilt werden, halten die Zivilrichter nach ihren Erkenntnissen aus dem bisherigen Strafverfahren für unwahrscheinlich. Für das Schadenersatzverfahren sei das aber nicht unbedingt entscheidend, denn hier könnte Fahrlässigkeit für eine Verurteilung bereits ausreichen, sagte Richter Klaus Mickat am Dienstag.
Wie Liesegang ermunterte auch Mickat beide Seiten erneut, eine Einigung außerhalb des Gerichtssaals zu finden. Die Anwälte der Manager-Versicherungen, die seitens der Vorstände in dem Verfahren sitzen, wiesen dies aber zurück. Sollten die Vorstände wegen Fahrlässigkeit verurteilt werden, müssten die Versicherungen zahlen.