Wirtschaft Schüler: Weichen für die Zukunft stellen

Experten von IHK, Arbeitsagentur und Hochschule Niederrhein gaben Ratschläge für Schulabgänger.

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Düsseldorf. Im Rahmen einer von der Bundesregierung und der Wirtschaft unterstützten Ausbildungsoffensive konnten Schüler sich am Donnerstag am Telefon unserer Zeitung über Beruf und Studium informieren. Hier die wichtigsten angesprochenen Leserfragen:

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Sie können Berufsausbildungsbeihilfe für Unterkunft und Lebensunterhalt bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Zugrunde gelegt für die Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe werden Ihre Einkommensverhältnisse und die Ihrer Eltern. Die zu erwartende Höhe können Sie unter www.babrechner.arbeitsagentur.de vorab errechnen.

Sie sollten aus Gründen der Fairness gegenüber dem ersten Ausbildungsunternehmen und Ihren Mitbewerbern das erste Ausbildungsunternehmen über Ihre Entscheidung informieren und den Vertrag schriftlich kündigen. Denken Sie daran, dass auch die Betriebe den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen vor dem Ausbildungsbeginn kündigen dürfen.

Die Verwaltungsstellen schreiben die Ausbildungsplätze mindestens bereits ein Jahr vor Ausbildungsbeginn aus. Bewerber müssen in NRW mindestens die Fachhochschulreife mitbringen.

Ja, Voraussetzung ist, dass ausreichende Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und je nach Beruf auch in anderen Fächern vorliegen. Das Sprachniveau sollte mindestens das Niveau B1 bis B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erreichen, um dem Unterricht an der Berufsschule folgen zu können. In vielen Fällen bieten die Betriebe ein mehrmonatiges Praktikum im Rahmen der Einstiegsqualifizierung an. Von Vorteil ist eine zweijährige Ausbildung etwa als Fachkraft für Metalltechnik und nach eineinhalb Jahr ein Abschluss in einem dreijährigen Ausbildungsberuf zum Industriemechaniker.

Sie stellen Ihre Bewerbungsunterlagen wie Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Nachweise über Praktika zusammen und geben sie am besten persönlich im jeweiligen Betrieb ab. Auf diesem Wege lernen Sie oft bereits den Betriebsinhaber kennen, der sich so ein erstes Bild von Ihnen machen kann. Versuchen Sie, ein freiwilliges kurzes Praktikum im Betrieb anzubieten, um Ihre Fertigkeiten und Ihren Leistungswillen unter Beweis stellen zu können.

Vor einem Ausstieg aus dem Studium ist ein Gespräch mit einem Berufsberater für Abiturienten und Hochschüler und einem Studienberater Ihrer Hochschule wichtig. Die Hochschule Niederrhein unterstützt in einem solchen Fall mit einem Studienverlaufsberater. Betriebe stehen Studienaussteigern offen gegenüber. Fachleute von IHK und Handwerkskammer beraten und zeigen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten auf.

Dies ist im Rahmen der Aufstiegsfortbildung möglich und richtet sich nach dem jeweiligen Beruf. Voraussetzung ist immer eine abgeschlossene Berufsausbildung. Möglich sind Fortbildungen zum Industriemeister, Techniker, Meister im Handwerk, Handelsfachwirt, Fachkaufmann, Fachwirt bis hin zum geprüften Betriebswirt. Sie können über das Aufstiegs-Bafög Fördermittel für Ihre Fortbildung beantragen. Die von Ihnen genannten Abschlüsse Meister und Fachwirt sind nach dem Europäischen Qualitätsrahmen der Stufe eines Bachelor-Abschlusses zugeordnet.

Sie können sich im Internet unter www.hochschulkompass.de und über www.studifinder.de informieren, welche Hochschulen in Deutschland diesen Studiengang anbieten. Die Finanzierung des Studiums kann durch eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög), durch ein Stipendium, einen Bildungskredit oder ein Studiendarlehen erfolgen. Die Hälfte der Bafög-Leistungen muss zurückgeleistet werden. Bildungskredit und Studiendarlehen müssen in voller Höhe zurückgeleistet werden.

Die Handwerkskammer Düsseldorf bietet den trialen Studiengang Handwerksmanagement-Betriebswirtschaftslehre in Kooperation mit der Hochschule Niederrhein an. Während des Studiums kann der Gesellenbrief, der Meisterbrief und der Bachelorgrad erworben werden. Weitere Details unter www.triales-studium.nrw.

Ein duales Studium wird in vielen Facetten angeboten. Es gibt ausbildungsintegrierende wie auch Studiengänge mit vertiefter Praxis. Während eines ausbildungsintegrierenden Studienganges kann ein Berufsabschluss erworben werden. Voraussetzung sind vorherige Verträge mit einem Unternehmen über eine Berufsausbildung und ein Vertrag über das Studium. Ein duales Studium erfordert ein hohes Maß an Disziplin, Leistungsvermögen und Durchhaltefähigkeit. Für ein duales Studium müssen Sie sich ein Jahr vor Studienbeginn für einen Ausbildungsplatz bewerben. Viele duale Studiengänge sind nicht zulassungsbeschränkt.

Ja, aber in der vorlesungsfreien Zeit stehen Sie dem Unternehmen zu Verfügung und können dort wichtige Praxis erlernen. Jedoch haben die Studenten aufgrund des Ausbildungsvertrages einen tariflichen Anspruch auf Urlaub im Jahr. Dieser besteht, solange die Ausbildung andauert. Nach abgeschlossener Ausbildung steht Ihnen aber die vorlesungsfreie Zeit zur Verfügung.

Es gibt Unternehmen, die dies in Kooperation mit der Hochschule Niederrhein ein hochwertiges Praktikum anbieten. In diesem Modell arbeiten Sie beispielsweise beim Studiengang Maschinenbau ein bis zwei Tage im Betrieb und studieren die restliche Wochenzeit. Für die Tätigkeit im Unternehmen erhalten Sie eine Vergütung.