Schutz oder Schaden
Wann immer Prominente hinter Gefängnismauern verschwinden, geht dem ein Sturz aus großer Fallhöhe voraus. Das lässt die Situation wohl noch unerträglicher erscheinen, als sie es für jeden Häftling ohnehin schon ist.
Da ist der Verlust von Ansehen und Macht. Und das Eintauschen eines Lebens in der Luxusvilla gegen das trübe Dasein in einer neun Quadratmeter großen Zelle.
Dass die Anstaltsleitung gerade in solchen Fällen an eine Suizidgefahr denkt, ist nachvollziehbar. Ebenso, dass etwas getan werden muss, um den Häftling zu schützen. Doch muss dafür auch das mildeste Mittel gewählt werden.
Fragt sich ein Leiter einer Haftanstalt eigentlich, wie es wohl wäre, wenn in seinem Schlafzimmer alle 15 Minuten das Licht angemacht wird? Denkt man an einfache Mittel wie eine Schlafmaske? Oder die schwerwiegendere Alternative einer ständigen Kameraüberwachung in einem lichtgedimmten Raum? Schutzpflicht des Staates heißt nicht nur, die Gefangenen vor sich selbst zu schützen. Schutzpflicht heißt auch, nicht alles noch schlimmer zu machen.