Schweizer Kampf gegen Gier der Manager

Schweizer stimmen über neue Boni-Regeln ab.

Bern. Von Novartis bis Nestlé, von Roche bis zur UBS — in Schweizer Weltkonzernen geht Angst vor dem Volk um. Bald schon werden die Eidgenossen die Möglichkeit zu einer Entscheidung haben, um die Bürger anderer Länder sie beneiden könnten: Soll der Staat mit den Mitteln der Justiz gegen Gehaltsexzesse in Chefetagen vorgehen und allzu gierige Manager mit Gefängnis bestrafen?

Nie zuvor war ein Urnengang so umkämpft, wie der zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“. Für das Wirtschaftsmagazin „Bilanz“ tobt zwischen Matterhorn und Bodensee gar „die heftigste Schlacht der jüngeren Schweizer Wirtschaftsgeschichte“. Abgestimmt wird am 3. März.

Wenn die nach ihrem Vorkämpfer, dem mittelständischen Unternehmer und parteilosen Abgeordneten Thomas Minder benannte „Minder-Initiative“ durchkommt, dürfte sich die Chefetagen-Kultur börsennotierter Schweizer Unternehmen erheblich ändern. Die Aktionäre und nicht mehr die Konzernvorstände sollen das letzte Wort über Manager-Vergütungen haben.

Dem öffentlichen Votum der Anteilseigner sollen sich Großunternehmen jährlich nach Neuwahlen des Verwaltungsrates unterwerfen müssen. Für größere Aktionärsgruppen wie Pensionskassen soll eine gesetzliche Pflicht zur Abstimmung gelten, so dass das Ergebnis nicht durch Absprachen beeinflusst werden könnte.

Zudem sollen Sonderboni für Spitzenmanager — wie das 2012 gezahlte „Begrüßungsgeld“ von vier Millionen Franken (heute 3,27 Millionen Euro) für Ex-Bundesbanker Axel Weber bei dessen Antritt als UBS-Präsident — verboten werden. Zuwiderhandlungen werden laut Initiative „mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft“.

Unisono warnen Kritiker, dass solche Einschränkungen der Handlungsfähigkeit von Vorständen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit schweren Schaden zufügen würden. Die Keule „drohender Jobverlust“ wird geschwungen. Zudem könnten sich jährliche Verwaltungsratswahlen ungewollt als ein Einfallstor für Hedgefonds und „Heuschrecken“-Investoren erweisen, die Schweizer Unternehmen unter ihre Kontrolle bringen wollen.