Millionenbußgelder Streit um das „Wurstkartell“ kommt vor das Oberlandesgericht
Düsseldorf (dpa) - Einer der größten Kartellskandale der deutschen Wirtschaftsgeschichte, das „Wurstkartell“, kommt vor Gericht. Vom 19. Dezember an verhandelt das Oberlandesgericht Düsseldorf über die Einsprüche von vier Wurstherstellern gegen die vom Bundeskartellamt verhängten Millionenbußgelder.
Das teilte ein Justizsprecher mit. Der Hintergrund: Das Bundeskartellamt hatte zwischen November 2013 und Juli 2014 wegen illegaler Preisabsprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 338 Millionen Euro gegen 22 Wursthersteller sowie gegen 33 Verantwortliche in den Unternehmen verhängt.
Auf Grund einer bis vor kurzem bestehenden Regelungslücke, der sogenannten Wurstlücke, führten unternehmensinterne Umstrukturierungen mehrerer Unternehmen dazu, dass Verfahren betreffend Bußgeldern in Höhe von insgesamt rund 238 Millionen Euro eingestellt wurden.
Das nun in Düsseldorf beginnende Verfahren betrifft deshalb nur die Wursthersteller Wiesenhof Geflügelwurst, Rügenwalder Mühle, Franz Wiltmann und Heidemark Mästerkreis sowie insgesamt fünf für diese Unternehmen verantwortlich handelnde Personen. Sie hatten gegen die Bescheide, mit denen Bußgelder gegen sie in Höhe von insgesamt 22,6 Millionen Euro verhängt worden waren, Einspruch eingelegt.
Der Geschäftsführer von Wiltmann, Wolfgang Ingold, sagte der „Lebensmittel Zeitung“, auch seinem Unternehmen sei von Beratern angeboten worden, die „Wurstlücke“ zu nutzen. „Wir haben uns aber nichts vorzuwerfen und das will ich von einem Gericht bestätigt sehen.“
Einsprüche gegen Bußgeldbescheide des Kartellamts sind nicht ohne Risiko. Erst kürzlich war das Düsseldorfer Gericht in einem ähnlichen Verfahren gegen zwei Tapetenhersteller in seinem Urteil noch deutlich über die von der Wettbewerbsbehörde ursprünglich verhängten Geldbußen hinausgegangen. Für das „Wurstkartell“-Verfahren sind bis Mai 2018 insgesamt 40 Verhandlungstage terminiert.