Streit um Kerosinzuschläge: Airlines sollen Ticketpreise senken
Berlin/Frankfurt (dpa) - Wegen der stark gesunkenen Ölpreise sollen Airlines die Kerosinzuschläge senken und so ihre Flugtickets billiger machen - das fordern Verbraucherschützer.
„Preisentwicklungen dürfen keine Einbahnstraße sein“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, der „Bild“-Zeitung (Dienstag). Jahrelang seien die Flugpreise mit dem Argument steigender Energiekosten nach oben getrieben worden. „Jetzt müssen auch sinkende Ölpreise bei den Verbrauchern ankommen.“
Die Branche mit Lufthansa und Air Berlin an der Spitze betrachtet die Zuschläge allerdings eher als interne Rechengröße. „Wir kommunizieren ausschließlich die Endpreise und stehen damit im harten Wettbewerb“, sagt Air-Berlin-Sprecher Aage Dünhaupt. Wegen des starken Konkurrenzdrucks seien die Ticketerlöse im Laufe dieses Jahres schon um 3,6 bis 4,4 Prozent gesunken, erklärte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).
Verband und Fluggesellschaften verweisen zudem auf zwei Trends, die dem Preisverfall beim in Dollar gehandelten Kerosin entgegenlaufen. Zum einen ist das der derzeit vergleichsweise hohe Dollarkurs in Relation zum Euro. Lufthansa wie auch Air Berlin betreiben zudem Preissicherungsgeschäfte, mit denen große Preisausschläge nach oben, aber auch nach unten abgedämpft werden. „Für das Kerosin, das wir heute verfliegen, haben wir die Preise im Jahr 2013 fixiert. Und von den heute so niedrigen Preisen werden wir so richtig erst im Winter 2015/2016 profitieren“, beschreibt Dünhaupt die Einkaufspolitik. „Deshalb kann es nur mit Verzögerungen zu niedrigeren Ticketpreisen kommen“, folgert der BDL.
Die Talfahrt des Ölpreises entlastet die Fluggesellschaften im weltweiten Maßstab erheblich. Der Branchenverband IATA rechnet für 2015 weltweit mit zehn Milliarden Euro geringeren Kerosinkosten.
Lufthansa erhebt seit Jahresbeginn 2014 keinen reinen Kerosinzuschlag mehr, sondern hat ihn mit mehreren anderen Kostenbestandteilen je nach Flugziel in die Posten nationaler oder internationaler Zuschlag zusammengefasst. Dieser Zuschlag ist im Fall einer Komplettstornierung bei den meisten Tickets erstattungsfähig, was wiederum für die Kunden zum Vorteil werden kann. Eine gesetzliche Pflicht zum Ausweis eines Kerosinzuschlags gibt es nicht. Airlines sind verpflichtet, bei der Buchung direkt den Endpreis anzugeben.