Studie: Ökostrom-Umlage verfassungswidrig
energiewende Die Förderung könnte bald Gerichte aller Instanzen beschäftigen.
Düsseldorf. Ist die Ökostrom-Umlage, die jeder Verbraucher über seine Stromrechnung bezahlen muss, verfassungswidrig? Diese Auffassung vertritt ein Gutachten der Rechtsfakultät der Universität Regensburg. Der Gesamtverband Textil und Mode, der die Studie in Auftrag gab, sieht damit die Voraussetzungen für eine Verfassungsklage gegen die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz, derzeit 3,59 Cent pro Kilowattstunde) erfüllt.
Mehrere Unternehmen der Branche hätten sich bereits entschlossen, die Zahlung der EEG-Umlage mit Verweis auf die Verfassungswidrigkeit zu verweigern, hieß es gestern. Das dürfte zu Klagen gegen die Unternehmen führen, so dass sich Gerichte mit dem Thema beschäftigen müssten. Am Ende soll der Rechtsstreit beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landen.
Professor Gerrit Manssen, Autor des Rechtsgutachtens, sieht bei der EEG-Umlage viele Parallelen zum „Kohlepfennig“, der Subventionierung des Steinkohlebergbaus, die 1994 von Karlsruhe verboten worden war. Die Regierung dürfte die Kosten über den Bundeshaushalt, also aus Steuermitteln decken, so Manssen — aber nicht über die jetzige „Sonderabgabe“.
Der Mönchengladbacher Unternehmer Rolf Königs, Vizepräsident des Verbands, betonte gegenüber unserer Zeitung, dass sich die Branche nicht gegen die Förderung Erneuerbarer Energien stellen wolle. Die Kosten müssten aber verkraftbar bleiben.
Nur ein kleiner Bruchteil von Unternehmen mit hohem Energiebedarf profitiere von Ausnahmeregelungen. Königs, der Geschäftsführer der Aunde-Unternehmensgruppe ist, sagte: „Die EEG-Umlage macht heute schon 26 Prozent unserer Stromkosten aus. Im vergangenen Jahr zahlten wir allein für die beiden Standorte unserer Gruppe in Mönchengladbach und Lemgo insgesamt 800 000 Euro für die Umlage.“ Die Belastungen hätten eine „geschäftsschädigende Größenordnung“ erreicht. Die EEG-Umlage ist seit 2003 von 0,41 auf nun 3,59 Cent pro Kilowattstunde gestiegen.
Der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung teilt viele der Kritikpunkte. Hauptgeschäftsführer Andreas Möhlenkamp sagte unserer Zeitung, er könne sich „gut vorstellen, dass es auch in unserer Branche Unternehmen gibt, die die Zahlung der Umlage einstellen“.