S&P senkt den Daumen über Griechenland

London (dpa) - Wegen des Streits der neuen griechischen Regierung mit den internationalen Geldgebern hat die Ratingagentur Standard & Poor's (S&P) den Daumen über Athen gesenkt.

Foto: dpa

Die Bonitätsnote des Landes wurde um eine Stufe gesenkt, und zwar von „B“ auf „B-“ gesenkt, teilte S&P mit. Zudem droht S&P dem Land kurzfristig mit weiteren Herabstufungen der Kreditwürdigkeit („CreditWatch Negative“).

Die Note liegt damit noch tiefer im sogenannten Ramschbereich. Kein anderes Land der Eurozone wird von S&P so schlecht bewertet. Die Ratingagentur Moody's bewertet Griechenland noch eine Stufe schlechter („Caa1“) und Fitch eine Note besser („B“). Je schlechter die Ratingagenturen die Bonität eines Landes bewerten, umso schwerer kann sich das Land in der Regel frisches Geld am Kapitalmarkt besorgen.

Athen möchte die Zusammenarbeit mit der sogenannten Troika aus EU, Internationalen Währungsfonds (IWF) und Europäischer Zentralbank (EZB) in der bisherigen Form beenden. Der Zeitraum, in dem die neue griechische Regierung eine Einigung mit ihren Geldgebern erreichen könne, hat sich laut S&P verringert. Sie begründet dies mit den Liquiditätsproblemen des Landes.

Die EZB hatte am Mittwoch eine Sonderregelung gekippt und den ohnehin angeschlagenen griechischen Banken den Zugang zu frischem Geld erschwert. Griechische Staatsanleihen können ab dem 11. Februar nicht mehr als Sicherheit für EZB-Kredite genutzt werden, da eine Überprüfung des bisherigen Programms nicht mehr möglich sei. Diese EZB-Entscheidung dürfte laut S&P zu weiteren Kapitalabflüssen, schwächeren Steuereinnahmen und sinkenden Investitionen führen. Diese Probleme belasteten schon jetzt die griechische Wirtschaft.

Die griechischen Banken erhalten jetzt zwar Notfallkredite von der griechischen Notenbank. Diese sogenannten ELA-Kredite dürften laut S&P allerdings Ende Februar von der EZB beendet werden, falls es kein neues Programm gebe.

Der Schritt von S&P ist außergewöhnlich. Die nächste Überprüfung stand erst am 13. März an. Ratingagenturen dürfen das Rating außerhalb von vorher festgelegten Termine nur unter außergewöhnlichen Umständen ändern. Am 13. März könnte es dann zu einer weiteren Herabstufung kommen.