Karlsruhe weist Klagen ab Tarifeinheitsgesetz weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

Karlsruhe (dpa) - Das Tarifeinheitsgesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) gegen die Zersplitterung bei den Gewerkschaften bleibt trotz etlicher problematischer Punkte in Kraft.

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Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen mehrerer Gewerkschaften gegen die seit rund zwei Jahren geltende Neuregelung weitgehend ab. Die Karlsruher Richter zogen aber mit Vorgaben für die Anwendung des Gesetzes Leitplanken ein. An einer Stelle muss bis spätestens Ende 2018 nachgebessert werden. (Az. 1 BvR 1571/15 u.a.)

Die klagenden Gewerkschaften reagierten überwiegend enttäuscht - Spitzenvertreter der Wirtschaft dagegen erleichtert. Nahles begrüßte das Urteil als positiv für die Arbeitnehmer.

Das Gesetz sieht vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur der Abschluss der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt. Die unterlegene Gewerkschaft kann sich diesen Vereinbarungen nur durch nachträgliche Unterzeichnung anschließen. Wer die meisten Mitglieder hat, das sollen im Zweifel die Arbeitsgerichte entscheiden.

Die Regierung will damit aufreibende Machtkämpfe verhindern. Rivalen sollen sich von vornherein an einen Tisch setzen und sich abstimmen. Kritiker hatten Nahles vorgeworfen, mit dem Gesetz vor allem die massiven Bahnstreiks der Lokführergewerkschaft GDL stoppen zu wollen, die 2014 den Bahnverkehr teils lahmgelegt hatten. Kleine Gewerkschaften fürchten um ihre Durchsetzungskraft. In Karlsruhe waren elf Verfassungsklagen anhängig, über fünf davon entschied der Erste Senat nun stellvertretend.

Die Richter stellten fest, dass das Gesetz in die Koalitionsfreiheit eingreift und Grundrechte beeinträchtigen kann. So habe es die schwächere Gewerkschaft im Betrieb womöglich schwerer, Mitglieder zu werben und zu mobilisieren. Das Streikrecht sei aber nicht in Gefahr. Der Gesetzgeber sei befugt, Strukturen zu schaffen, „die einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Arbeitnehmer eines Betriebes hervorbringen“, sagte Gerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof.

Das Urteil ist trotzdem kein Freifahrtschein. Der Senat sieht das Risiko, dass die Interessen kleinerer Berufsgruppen wie Piloten oder Krankenhausärzte unter den Tisch fallen. Hier muss der Gesetzgeber noch Vorkehrungen schaffen. In anderen Punkten nehmen die Richter die Arbeitsgerichte in die Pflicht und machen Vorgaben. Sie sollen beispielsweise dafür Sorge tragen, dass kein Arbeitnehmer Zusagen bei der Altersvorsorge oder eine Arbeitsplatzgarantie verliert.

Die Entscheidung war im Senat umstritten. Zwei der acht Richter stimmten dagegen, weil sie das Gesetz für zu scharf halten.

Anlass für das Einheitsgesetz war ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2010, das verschiedene Tarifverträge nebeneinander möglich machte. Mit dem Gesetz will Nahles zurück zu dem zuvor gängigen Motto: „Ein Betrieb - ein Tarifvertrag“. Arbeitsstaatssekretärin Yasmin Fahimi sieht mit dem Gesetz die Chance, „dass man sich im Vorhinein besser miteinander verständigt und abstimmt und es hier und da zu weniger Streiks kommen wird“.

GDL-Chef Claus Weselsky sagte: „Der Angriff auf Berufsgewerkschaften ist in erster Linie abgewehrt.“ Deutsche-Bahn-Personalchef Ulrich Weber sagte, der Weg der Bahn, mit zwei Gewerkschaften für eine Berufsgruppe gleiche Bedingungen zu schaffen, sei vom höchsten Gericht bestätigt worden. Nach den Bahnstreiks von 2014 hatten Bahn und GDL 2015 einen Tarifstreit per Schlichtung beigelegt. Dabei wurden weite Teile eines zuvor von der Konkurrenzgewerkschaft EVG ausgehandelten Tarifergebnisses übernommen.

Beamtenbund-Chef Klaus Dauderstädt sagte, erwogen werde nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Verdi-Vizechefin Andrea Kocsis sagte: „Wenig Licht, viel Schatten.“

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer lobte: „Das positive Signal von der heutigen Entscheidung ist, dass auch künftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, welcher Tarifvertrag für sie gilt und angewendet werden kann.“ Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Rainer Dulger, sagte, ohne Tarifeinheit wäre der Flächentarif wertlos - „wenn trotz gültiger Tarifverträge Spartengewerkschaften jederzeit einen Betrieb durch Arbeitskampfmaßnahmen lahmlegen könnten“.