Tarifeinheitsgesetz in Kraft - Betroffene klagen unmittelbar
Berlin (dpa) - Unmittelbar nach Inkrafttreten des umstrittenen Tarifeinheitsgesetzes haben mehrere kleine Gewerkschaften Verfassungsbeschwerde erhoben.
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit sehen das Streikrecht eingeschränkt und wollen das Gesetz mit dem Gang nach Karlsruhe kippen, wie die Organisationen mitteilten.
Das Gesetz ist heute in Kraft getreten. Mit ihm kehrt Deutschland zum Prinzip „Ein Betrieb - ein Tarifvertrag“ zurück. Die Macht kleiner Spartengewerkschaften soll so eingeschränkt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb. Das Bundesarbeitsgericht hatte eine frühere Regelung zur Tarifeinheit im Juni 2010 für rechtswidrig erklärt.
Der Marburger Bund begründet seine Verfassungsbeschwerde damit, dass das Tarifeinheitsgesetz im Kern einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz darstelle. „Das Tarifeinheitsgesetz richtet sich faktisch gegen eine berufsspezifische gewerkschaftliche Interessenvertretung, wie sie der Marburger Bund verkörpert“, sagte der Vorsitzende Rudolf Henke.
„Wir haben die vorbereitete Verfassungsbeschwerde - einschließlich Antrag auf eine einstweilige Anordnung - mit Inkrafttreten der Gesetzes, eingereicht“, erklärte der Präsident der Pilotenvereinigung Cockpit, Ilja Schulz. Auch der Marburger Bund stellte zugleich den Antrag, die Anwendung des Gesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einstweilen auszusetzen.
Vertreten wird die Pilotengewerkschaft vor Gericht durch den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum, der Marburger Bund durch den Göttinger Rechtsprofessor Frank Schorkopf.