Erbschaftsteuer-Reform auf dem Weg

Berlin (dpa) - Firmenerben sollen auch in Zukunft weitgehend von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und damit Arbeitsplätze erhalten.

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Dieses Ziel verfolgt ein Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der am Mittwoch nach langer Debatte das Kabinett passierte. Die Reform ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr strengere Regeln für die Steuervergünstigungen verlangt hatte. Künftig soll es etwa ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro eine „Bedürfnisprüfung“ geben: Der Erbe muss dann nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer finanziell überfordern würde.

Bis das Gesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, dürfte es allerdings noch einige Änderungen geben, denn die Regelungen sind selbst innerhalb der großen Koalition weiter umstritten. Die CSU-Minister gaben in der Kabinettssitzung eine Protokollerklärung ab, in der sie Nachbesserungen zugunsten der Wirtschaft anmahnten. „Bekanntlich hat noch kein wichtiges Gesetz den Deutschen Bundestag so verlassen, wie es eingebracht wurde“, sekundierte der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer aus München.

Teile der SPD halten die Zugeständnisse an Firmenerben allerdings schon jetzt für zu großzügig. Ähnlich äußerte sich die Opposition im Bundestag. Richard Pitterle von der Linken prognostizierte, mit der Reform blieben 99,9 Prozent aller Firmenerben von der Steuer verschont. Die Grünen-Abgeordnete Lisa Paus warnte sogar: „Die Befreiungen für große Vermögen sind so weitgehend, dass ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen.“

Viele Wirtschafts- und Unternehmerverbände wollen hingegen noch weitergehende Erleichterungen. Der Deutsche Bauernverband und der Zentralverband des Deutschen Handwerks forderten vor allem Nachbesserungen zugunsten kleinerer Betriebe. FDP-Präsidiumsmitglied Volker Wissing übte noch grundsätzlichere Kritik: Die angepeilte Reform stehe für einen „unersättlichen Staat“, der immer weiter an der Steuerschraube drehe.

Erst am Montag hatten sich Spitzenvertreter von Union und SPD mit dem Finanzministerium auf den umstrittenen Gesetzentwurf verständigt. Dabei war die Grenze für die „Bedürfnisprüfung“ noch einmal von ursprünglich geplanten 20 auf jetzt 26 Millionen Euro angehoben worden. Für Familienunternehmen mit Kapitalbindungen stieg der Schwellenwert von 40 auf 52 Millionen Euro.

Unterhalb dieser Grenzen werden dem Erben weiterhin automatische Steuervorteile gewährt: Wenn das Unternehmen lange genug weitergeführt wird und Jobs erhalten bleiben, entfällt die Erbschaftsteuer - je nach Einzelfall - größtenteils oder sogar vollständig. Sonderregelungen gibt es für kleine Handwerksbetriebe: Unternehmen mit höchstens 15 Beschäftigten müssen weniger strenge Auflagen erfüllen, um von der Erbschaftsteuer verschont zu bleiben.

Ob alle Details am Ende der parlamentarischen Beratungen noch Bestand haben, ist angesichts der zahlreichen Nachbesserungswünsche allerdings fraglich. Das Verfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber für die Reform Zeit bis Mitte des kommenden Jahres gegeben. Was passiert, wenn diese Zielmarke verfehlt wird, ist nach Einschätzung von Experten völlig unklar.