Gewerkschaften klage Nahles: Tarifeinheitsgesetz hat mit Streiks nichts zu tun
Karlsruhe (dpa) - Arbeitsministerin Andrea Nahles hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Vorwurf verwahrt, die Tarifeinheit auch in Reaktion auf große Streiks gesetzlich geregelt zu haben.
„Ich kann das als schlicht falsch zurückweisen“, sagte die SPD-Politikerin am zweiten Verhandlungstag in Karlsruhe. „In aktuelle Tarifkonflikte mische ich mich nie ein.“ Alleiniger Anlass für die 2015 in Kraft getretene Neuregelung sei die geänderte Rechtsprechung der Arbeitsgerichte gewesen. Machtkämpfe zwischen Gewerkschaften hätten dadurch zugenommen. Zuvor hatte der Prozessbevollmächtigte der Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo, Matthias Jacobs, vorgetragen, eigentlicher Zweck sei die Verhinderung von Arbeitskämpfen gewesen.
Mit einem Urteil von 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht eine jahrzehntelange Praxis nach dem Motto „Ein Betrieb - ein Tarifvertrag“ gekippt. Das neue Gesetz soll nun verhindern, dass einander überschneidende Verträge nebeneinander gelten. Vorgesehen ist, dass im Konfliktfall in dem Betrieb nur der Abschluss mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt. Dagegen haben etliche Gewerkschaften in Karlsruhe geklagt. (Az. 1 BvR 1571/15 u.a.)