Rechte der Gewerkschaften Verfassungsgericht setzt Verhandlung zur Tarifeinheit fort
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht wendet sich an diesem Mittwoch am zweiten Verhandlungstag der Frage zu, ob das Tarifeinheitsgesetz zu stark in die Rechte der Gewerkschaften eingreift.
Diese sehen sich in ihrer grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit und in ihrem Streikrecht beschnitten.
Nach Darstellung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dient die 2015 in Kraft getretene Neuregelung lediglich dazu, konkurrierende Gewerkschaften zur Zusammenarbeit zu bewegen. Das Gesetz sieht vor, dass sich bei Überschneidungen von Tarifverträgen automatisch der Vertrag jener Gewerkschaft durchsetzt, die in dem Betrieb die meisten Beschäftigten hinter sich hat. Die unterlegene Gewerkschaft kann sich nur anschließen und den Vertrag nachzeichnen.
Das soll einheitliche Verhältnisse sicherstellen. Die große Koalition war nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2010 aktiv geworden, das ein Nebeneinander unterschiedlicher Verträge erlaubte.
Gegen die Tarifeinheit sind insgesamt elf Verfassungsklagen anhängig. Über fünf verhandelt der Erste Senat beispielhaft: von Verdi, dem Beamtenbund dbb, der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, der Pilotenvereinigung Cockpit und der Flugbegleiter-Organisation Ufo. Das Urteil ist frühestens in mehreren Monaten zu erwarten.
Praktische Erfahrungen mit der neuen Regelung gibt es bisher kaum. Zum Verhandlungsauftakt am Dienstag hatten die Richter deshalb zunächst zahlreiche Fragen zu den Auswirkungen des Gesetzes zu klären. Der Senatsvorsitzende Ferdinand Kirchhof wies darauf hin, dass das Gericht in dem Verfahren Neuland betrete. In dem Bereich gebe es „bislang kaum verfassungsrechtliche Rechtsprechung“.
Nahles war selbst nach Karlsruhe gekommen, um ihr Gesetz zu verteidigen. Sie sagte, es könne nicht angehen, dass Gewerkschaften mehr miteinander stritten als mit dem Arbeitgeber. „Diese Uneinigkeit der Gewerkschaften ist nach meiner Überzeugung für die Arbeitnehmer auf Dauer kein Vorteil“, sagte sie. Insbesondere die kleinen Gewerkschaften fürchten um ihre Existenz. Sie argumentieren, dass sie ihren Mitgliedern nichts anzubieten haben, wenn ihnen keine Chance bleibt, einen Tarifvertrag durchzusetzen. (Az. 1 BvR 1571/15 u.a.)