Teilerfolg für AWD: Gericht weist neun Klagen ab
Hannover (dpa) - Der Finanzdienstleister AWD hat in der bundesweiten Klagewelle wegen möglicher Falschberatung und umstrittener Provisionszahlungen einen Teilerfolg erzielt.
Das Landgericht Hannover wies in neun weiteren Fällen Vorwürfe von Anlegern gegen das von Ex-Chef Carsten Maschmeyer gegründete Unternehmen ab. Dabei ging es um die Frage, ob AWD-Berater zu hohe Prämien für den Vertrieb von Medienfonds einstrichen. Vor zwei Wochen hatten die Richter in Hannover eine ähnliche Entscheidung getroffen.
„Die 7. Zivilkammer konnte keine Verletzung der Aufklärungspflichten feststellen“, sagte ein Gerichtssprecher. In ihren Vorträgen hätten die Kläger nicht vollständig nachweisen können, dass mehr als die zulässigen 15 Prozent des Anlegerkapitals in Erfolgsbeteiligungen für die Berater geflossen seien. „Sie haben nicht hinreichend dargelegt, wann, wo und unter welchen Umständen höhere Provisionen insgesamt vereinbart worden sein sollen und ob dieses Geld tatsächlich aus dem Fondsvermögen abgeflossen ist.“
Der AWD sieht sich durch das Urteil gestärkt. „Die Entscheidung bestätigt ein weiteres Mal, dass der Vorwurf überhöhter Zahlungen von Provisionen unbegründet ist“, meinte Firmensprecher Andreas Fischer. Bundesweit gebe es in vergleichbaren Verfahren inzwischen mehr als 60 Abweisungen, in rund 100 Fällen seien Klagen zurückgezogen worden.
In der Zeit um den Börsengang des Unternehmens im Jahr 2000 hatten viele Anleger in vom AWD vertriebene Finanzprodukte investiert und später starke Verluste erlitten. Hierfür wollen sie nun nachträglich entschädigt werden. Am Landgericht Braunschweig und Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) hatten die Kläger Erfolg, der AWD legte Rechtsmittel ein. In Hannover laufen weitere Verfahren, im September will das Landgericht Zeugen vernehmen. Maschmeyer zog sich inzwischen aus dem Verwaltungsrat der AWD-Konzernmutter Swiss Life zurück.