Teldafax-Insolvenz: Ein Urteil mit Signalwirkung?

Auch andere Kunden, die in Vorkasse gegangen waren, könnten auf Schadenersatz klagen.

Düsseldorf. In Spitzenzeiten soll er rund 700 000 Stromkunden gehabt haben — der Strom- und Gasanbieter Teldafax. Viele dieser Kunden mussten im Juni 2011, als das Troisdorfer Unternehmen Insolvenz anmeldete, erleben, dass sie mehrere Hundert Euro in ein Fass ohne Boden geworfen hatten. Denn sie hatten ihren Jahresabschlag im Voraus bezahlt.

Eine Verfahrensweise, vor der Verbraucherschützer warnen. Als dann das Unternehmen vom Markt verschwand, war das Geld weg. Sie mussten ihren Strom noch einmal gegenüber dem neuen Anbieter begleichen. Und warten wohl vergeblich auf Geld aus der Insolvenzmasse.

Der Schadenersatzanspruch, den ein Kunde nun vor dem Amtsgericht Lingen gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Teldafax Services GmbH durchfocht, zeigt auch anderen Klägern einen Weg auf, ihr Geld zurückzuerlangen.

Florian Dälken, Anwalt des erfolgreichen Klägers, hat bereits mehr als 70 ähnliche Fälle auf seinem Schreibtisch. Auch vor anderen Amtsgerichten, so sagt er, könne sich eine entsprechende Klage lohnen. „Wenn man als Kläger ein strafbares Verhalten vorträgt, ist für die Zuständigkeit des Gerichts der Wohnsitz des Klägers maßgeblich.“

Ein solches strafbares Verhalten hat jedenfalls das Lingener Amtsgericht bei Gernot Koch, dem damaligen Geschäftsführer der Teldafax Services GmbH, die die Forderungen einzog, bejaht. Weil ihm die Schieflage des Konzerns hätte bekannt gewesen sein müssen, hätte er die Kunden nicht mehr zur Zahlung und damit zur Vorleistung auffordern dürfen.

Andere Fälle, die es vielleicht in Zukunft noch in dieser Angelegenheit geben dürfte, werden kaum in die nächsthöhere Instanz, zum Landgericht, gehen. Denn eine Berufung ist erst ab einem Wert von mehr als 600 Euro zulässig. Meist wird der geltend gemachte Anspruch bei wenigen hundert Euro liegen, so dass die erstinstanzlichen Amtsgerichte in dieser Sache das letzte Wort haben. Anwalt Florian Dälken hat das Urteil auf die Homepage seiner Anwaltskanzlei gestellt, zu finden unter: http://bit.ly/PLrW9g