Hoffnung für die Kunden von Teldafax
Gericht spricht einem Verbraucher 549 Euro Schadenersatz zu. Der damalige Chef des Stromanbieters muss zahlen.
Lingen/Düsseldorf. Für viele der 700 000 ehemaligen Kunden des Strom- und Gasanbieters Teldafax, der im Juni 2011 Insolvenzantrag gestellt hatte, gibt es neue Hoffnung. Sie können doch noch zu ihrem verloren geglaubten Geld kommen. Vor dem Amtsgericht im niedersächsischen Lingen setzte ein Kunde seinen Schadenersatzanspruch gegen Gernot Koch, den damaligen Geschäftsführer der Teldafax Services GmbH, durch. Dieser muss ihm persönlich den geltend gemachten Schaden in Höhe von 549,17 Euro ersetzen.
Der ehemalige Teldafax-Kunde hängt nun nicht mehr davon ab, im Insolvenzverfahren von Teldafax mit einer bestimmten Quote abgespeist zu werden. Das Amtsgericht begründete die „Geschäftsführer-Durchgriffshaftung“ — bei der der Repräsentant des Unternehmens persönlich in Anspruch genommen werden kann — damit, dass der Manager den Kunden betrogen habe.
Wie zahlreiche andere Kunden hatte der Kläger eine Vorauszahlung der Stromkosten vereinbart und eine entsprechende Zahlungsaufforderung und Mahnung bekommen. Doch zu dem Zeitpunkt, als er bezahlte, war nach Feststellung des Gerichts die versprochene Energielieferung wegen der Probleme, die Teldafax hatte, schon nicht mehr möglich. Zitat aus dem Urteil: „Der Beklagte als Verantwortlicher in seiner Position als Geschäftsführer hat bewusst hingenommen, dass der Kläger aller Voraussicht nach eine Geldleistung erbringen würde, für die er die Gegenleistung in Form der Energielieferung nicht mehr erhalten würde.“
Der Lingener Rechtsanwalt Florian Dälken, der das Urteil erstritt, macht gegenüber unserer Zeitung auch anderen Geschädigten Mut: „Vielen ist gar nicht klar, dass neben dem Insolvenzverfahren auch noch auf anderem Wege etwas zu holen ist.“